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Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

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    Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

    Guten Tag,

    wo soll ich die 2015 TK Krankenversicherungsbeiträge (freiwillig, ohne recht auf Krankengeld) für Selbständigen Ehemann (4 Monate gearbeitet) in Elster absetzen.

    Mein Ehepartner hat natürlich kein 2015 Lohnsteuerbescheinigung bekommen abder hat mehr als EUR 700 im Monat an der TK zahlen müssen.

    m fr Gr

    Ron

    #2
    AW: Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

    Du hast Dir die Anlage Vorsorgeaufwand aber nicht wirklich angeschaut, oder ? Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 ff.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

      Danke fuer deine Antwort. Bist du aber sicher?

      Der Titel von der Anlagesektion ist"Beiträge anderer Personen". Sind das nicht "anderer Personen" als mein Partner und ich?
      Ich bin kein Muttersprachler und finde Elster und die Hilfsfunktion nicht immer ganz klar ;-(

      Danke sehr

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        #4
        AW: Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

        Picards Antwort passt perfekt zur Einkommensteuererklärung 2015 in ElsterFormular. Wenn Du eine andere Anwendung verwendest oder ein anderes Jahr machst und einfach so ohne weitere Angaben unter Allgemein und Projekt fragst dann solltest Du keine bessere Antwort erwarten.

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          #5
          AW: Krankenversicherungsbeiträge (ohne recht auf Krankengeld) für Selbstständige

          Ich weiß nicht, mit welchem Programm Du arbeitest. Bei Elsterformular z.B. steht da nichts von "anderen" Personen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass in anderen Programmen das stehen könnte, gemeint wäre das dann aber im Sinne von "andere Personen als die in den Zeilen 11 f. einzutragende Arbeitnehmer". Das bedeutet, dass auf jeden Fall Du oder Deine Frau / Mann gemeint bist, aber als Angehöriger einer anderen Personengruppe als der Gruppe der Arbeitnehmer.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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