Hallo an alle,
ich habe meine Immobilie, in der ich bis 2014 wohnte in der sich mein Arbeitszimmer befand, ab 2015 unbefristet vermietet. Der Gebäudeanteil des häusl. Arbeitszimmer ist im Anlagevermögen vorhanden und wurde in den vergangenen Jahen abgeschrieben. Da ich als Vermieter den gesammten Abschreibungswert der Immobilie absetzen möchte, stellt sich für mich die Frage, ob dieses Arbeitszimmer im Anlagevermögen bestehen (ohne Abschreibungswert?) bleibt bzw. ob wie ich es aus dem Anlagevermögen rausnehmen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
Grüße,K.
ich habe meine Immobilie, in der ich bis 2014 wohnte in der sich mein Arbeitszimmer befand, ab 2015 unbefristet vermietet. Der Gebäudeanteil des häusl. Arbeitszimmer ist im Anlagevermögen vorhanden und wurde in den vergangenen Jahen abgeschrieben. Da ich als Vermieter den gesammten Abschreibungswert der Immobilie absetzen möchte, stellt sich für mich die Frage, ob dieses Arbeitszimmer im Anlagevermögen bestehen (ohne Abschreibungswert?) bleibt bzw. ob wie ich es aus dem Anlagevermögen rausnehmen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
Grüße,K.
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