Probleme bei der Berechnung

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  • Apfelbäumchen
    Neuer Benutzer
    • 10.05.2016
    • 3

    #1

    Probleme bei der Berechnung

    Hallo,

    ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin, aber ich hab folgendes Problem:

    Bei der Berechnung der Steuer kommt folgender Hinweis:

    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis
    Anlage Kind: Sie haben mindestens in einer Anlage Kind ein höheres Kindergeld als den Maximalbetrag erklärt.

    1 Kind ist 18 und somit wurde nur bis August Kindergeld bezogen. Kann sich das Programm daran stören?
    Kinder 2-4 hab ich das gesetzliche Kindergeld angegeben und den Zeitraum vom 01.01-31.12.

    Nun hab ich alles, überprüft, ich hab nur das gesetzliche Kindergeld angegeben, ich hab die korrekten Zeiträume und Verwandtschaftsverhältnisse angegeben. Wo könnte denn der Fehler noch liegen?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Probleme bei der Berechnung

    Hallo Apfelbäumchen,

    was hast du denn bei Kind 1 als Zeitraum angegeben ?
    Ist das Kind über 18 nicht in Ausbildung oder so ? Da wird doch das Kindergeld weitergezahlt.

    Hast du beachtet, dass wenn wirklich ab September des laufenden Jahres Kind 1 rausgefallen ist, sich mindestens bei Kind 3 der Kindergeldbetrag ändert, da es ab September nur noch Kind 2 wäre ?

    Tschüß

    Kommentar

    • Apfelbäumchen
      Neuer Benutzer
      • 10.05.2016
      • 3

      #3
      AW: Probleme bei der Berechnung

      Oh nein das hab ich nicht beachtet, da geb ich das gleich anders an und versuche es erneut!

      Kommentar

      • Apfelbäumchen
        Neuer Benutzer
        • 10.05.2016
        • 3

        #4
        AW: Probleme bei der Berechnung

        Ja Kind 1 ist ab September fertig mit der Lehre und somit rausgefallen.

        Alles geändert und nun schreibt das Programm immer noch dass das Kindergeld zu hoch ist....grmpf...was tun?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          AW: Probleme bei der Berechnung

          Du solltest mal speichern und eine Anlage Kind - am besten vielleicht die des jüngsten Kinds - entfernen und gucken ob der Fehler noch da ist. Wenn ja: nächste Anlage Kind entfernen. Einfach mal um festzustellen wo die Fehlermeldung genau auftritt.

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: Probleme bei der Berechnung

            Ansonsten fallen mir noch zwei Möglichkeiten ein:

            In 2015 betrug das Kindergeld für Kind 1 und 2 je 188 €, für Kind 3 194 € und ab Kind 4 je 219 €. Ist das richtig berücksichtigt ?

            Handelt es sich um eine Einzel- oder um eine Zusammenveranlagung ? Bei einer Einzelveranlagung steht dem anderen Elternteil die Hälfte des Kindergelds zu (Anspruch !), so dass die Eintragung der vollen Kindergelder nicht passen dürfte.

            BTW: Mit welchem Programm arbeitest Du eigentlich ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              AW: Probleme bei der Berechnung

              Durch den Wegfall des Kindergeldanspruchs für Kind 1 ab September 2015 ändert sich die Kindergeldhöhe für Kind 3 und Kind 4.

              Kind 3 wird Kind 2 und erhält monatlich nur noch 188,00 statt 194,00 €, Kind 4 wird Kind 3 und erhält monatlich nur noch 194,00 statt 219,00 €.

              Vielleicht ist dir bei der Summenbildung einfach ein Fehler unterlaufen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

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