((Hallo in die Runde))
Ausgangslage
Ich bin ESt-pflichtig, tausche mit einem (weit entfernten) StB (DATEV) alle Formulare, Daten und Belege
elektronisch aus. Die EStE 2014 wurde von ihm authentifiziert übertragen. Der Sachbearbeiter FA München IV
fordert nun Belege an (Anlage V, Außergewöhnliche Belastungen, Anlagen R).
Sämtliche Belege (pdf-Datei) und Aufstellungen (excelformat und pdf) liegen dem StB vor. Die Fragen des Sachbearbeiters (Summen und Salden, Einzelbelege) liessen sich per Klick aufrufen und überprüfen.
Der StB sagt, ich müsse jetzt dem FA alle geforderten Belege / Aufstellungen einschließlich der Excel Arbeitsblätter ausdrucken UND per Post schicken.
Frage:
Stimmt das wirklich?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser ( mir grotesk erscheinende) doppelte Arbeitsaufwand und Medienbruch der offizielle und einzig zulässige sein soll.
Ich bin für ELSTER Basis registriert, habe einen Transfercode. Die Briefe des Sachbearbeiters enthalten eine spezifische gültige email Adresse.
Ich dachte , dass mit dieser Ausstattung elektronische Belegdaten auch zum FA möglich sein müssten. Eigentlich finde ich, dass dies die Aufgabe des StB sein sollte.
Danke für das Durchlesen und Antwort geben.
Herzlichen Gruß
-Jörg
Ausgangslage
Ich bin ESt-pflichtig, tausche mit einem (weit entfernten) StB (DATEV) alle Formulare, Daten und Belege
elektronisch aus. Die EStE 2014 wurde von ihm authentifiziert übertragen. Der Sachbearbeiter FA München IV
fordert nun Belege an (Anlage V, Außergewöhnliche Belastungen, Anlagen R).
Sämtliche Belege (pdf-Datei) und Aufstellungen (excelformat und pdf) liegen dem StB vor. Die Fragen des Sachbearbeiters (Summen und Salden, Einzelbelege) liessen sich per Klick aufrufen und überprüfen.
Der StB sagt, ich müsse jetzt dem FA alle geforderten Belege / Aufstellungen einschließlich der Excel Arbeitsblätter ausdrucken UND per Post schicken.
Frage:
Stimmt das wirklich?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser ( mir grotesk erscheinende) doppelte Arbeitsaufwand und Medienbruch der offizielle und einzig zulässige sein soll.
Ich bin für ELSTER Basis registriert, habe einen Transfercode. Die Briefe des Sachbearbeiters enthalten eine spezifische gültige email Adresse.
Ich dachte , dass mit dieser Ausstattung elektronische Belegdaten auch zum FA möglich sein müssten. Eigentlich finde ich, dass dies die Aufgabe des StB sein sollte.
Danke für das Durchlesen und Antwort geben.
Herzlichen Gruß
-Jörg
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