Hallo ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung als Berufseinsteiger.
Leider habe ich im vergangenen Jahr erst im Dezember angefangen zu arbeiten, weshalb ich befürchte nur einen Bruchteil meiner Ausgaben aus dem Masterstudium als Werbungskosten (Studiengebühren, Pendeln während Praktikum, Laptop, Laptoptasche, Zweitwohnung, Pendeln zur Arbeit, Bewerbungskosten inkl Anfahrten etc.) absetzen zu können.
Es besteht folgende Situation für das Jahr 2015:
01. Januar - 15. März: Praktikant ~950€ mit Lohnsteuerauszug
01. Mai - 31.Oktober: Masterand auf freiberuflicher Basis 850€ ohne Lohnsteuerauszug
01. Dezember: Festanstellung
Gesamteinkommen 2015 ~12.500€
Ist es möglich irgendwelche Kosten mit ins Folgejahr zu nehmen? Zum Beispiel Studiengebühren die seit 2012 bezahlt worden sind? Oder sind diese zwingend dieses Jahr anzugeben?
Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich nur einen Verlustvortrag machen kann, wenn ich Werbungskosten höher als ~12.500€ habe?
mfg Metze
Leider habe ich im vergangenen Jahr erst im Dezember angefangen zu arbeiten, weshalb ich befürchte nur einen Bruchteil meiner Ausgaben aus dem Masterstudium als Werbungskosten (Studiengebühren, Pendeln während Praktikum, Laptop, Laptoptasche, Zweitwohnung, Pendeln zur Arbeit, Bewerbungskosten inkl Anfahrten etc.) absetzen zu können.
Es besteht folgende Situation für das Jahr 2015:
01. Januar - 15. März: Praktikant ~950€ mit Lohnsteuerauszug
01. Mai - 31.Oktober: Masterand auf freiberuflicher Basis 850€ ohne Lohnsteuerauszug
01. Dezember: Festanstellung
Gesamteinkommen 2015 ~12.500€
Ist es möglich irgendwelche Kosten mit ins Folgejahr zu nehmen? Zum Beispiel Studiengebühren die seit 2012 bezahlt worden sind? Oder sind diese zwingend dieses Jahr anzugeben?
Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich nur einen Verlustvortrag machen kann, wenn ich Werbungskosten höher als ~12.500€ habe?
mfg Metze
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