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Steuererklärung als Berufseinsteiger

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    Steuererklärung als Berufseinsteiger

    Hallo ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung als Berufseinsteiger.

    Leider habe ich im vergangenen Jahr erst im Dezember angefangen zu arbeiten, weshalb ich befürchte nur einen Bruchteil meiner Ausgaben aus dem Masterstudium als Werbungskosten (Studiengebühren, Pendeln während Praktikum, Laptop, Laptoptasche, Zweitwohnung, Pendeln zur Arbeit, Bewerbungskosten inkl Anfahrten etc.) absetzen zu können.

    Es besteht folgende Situation für das Jahr 2015:

    01. Januar - 15. März: Praktikant ~950€ mit Lohnsteuerauszug

    01. Mai - 31.Oktober: Masterand auf freiberuflicher Basis 850€ ohne Lohnsteuerauszug

    01. Dezember: Festanstellung

    Gesamteinkommen 2015 ~12.500€

    Ist es möglich irgendwelche Kosten mit ins Folgejahr zu nehmen? Zum Beispiel Studiengebühren die seit 2012 bezahlt worden sind? Oder sind diese zwingend dieses Jahr anzugeben?

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich nur einen Verlustvortrag machen kann, wenn ich Werbungskosten höher als ~12.500€ habe?

    mfg Metze

    #2
    AW: Steuererklärung als Berufseinsteiger

    In der Steuererklärung für 2015 kommen nur die Beträge, die auch im Jahr 2015 gezahlt wurden.

    Zitat von metze1337 Beitrag anzeigen
    Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich nur einen Verlustvortrag machen kann, wenn ich Werbungskosten höher als ~12.500€ habe?
    Korrekt.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung als Berufseinsteiger

      Ja da kann ich meinem Vorgänger nur recht geben.

      VG GerdNi

      Kommentar

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