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Was du 2015 gezahlt hast, steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder/und auf einem Vorauszahlungsbescheid für 2015 oder/und auf einem 2015 erlassenen Steuerbescheid für ein früheres Jahr, also z. B. für 2014
Auf einem 2015 erlassenen Steuerbescheid für ein früheres Jahr, also z. B. für 2014, steht auch eine im Jahr 2015 eventuell gewährte Kirchensteuererstattung.
Du darfst die Zahlbeträge auf volle Euro aufrunden und die Erstattungsbeträge auf volle Euro abrunden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Was du 2015 gezahlt hast, steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung
Ich habe automatische Übernahme mit Elster gemacht - dann sollte der Wert doch bereits in das korrekte Feld übertragen worden sein? Das Feld (Zeile 42 gezahlt) ist aber leer. Obwohl ich bei Belegabruf//Bereits abgerufene Belege//Lohnsteuerbescheinigung den Wert sehen kann unter: Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers.
Auf einem 2015 erlassenen Steuerbescheid für ein früheres Jahr, also z. B. für 2014, steht auch eine im Jahr 2015 eventuell gewährte Kirchensteuererstattung.
o.k., also bei der Zeile: "Abrechnung in € - abzurechnen sind:" Und dann natürlich bei Spalte: "röm-kath. Kirchensteuer".
Ich habe automatische Übernahme mit Elster gemacht - dann sollte der Wert doch bereits in das korrekte Feld übertragen worden sein?
Der Wert der Kirchenlohnsteuer wird nicht automatisch in die Sonderausgaben übernommen, da es auch Steuerpflichtige gibt, bei denen die Kirchensteuersumme aufgrund weiterer Einkünfte höher ist als die einbehaltene Kirchenlohnsteuer.
So etwas bekommt man aber in der Regel nicht, oder? Habe ich jedenfalls nicht.
Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug bekommen das in der Regel nicht, da hast du recht. Dass du Arbeitnehmer bist und keine weiteren Einkünfte beziehst, hast du aber bei deiner ersten Frage nicht angegeben.
Für 2014? Woher soll Jemand im Jahr 2014 wissen, wieviel Kirchensteuer ich gezahlt habe im Jahr 2015?
Das hast du falsch verstanden! Wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Steuerbescheids für 2014 Kirchensteuer nachzahlen muss, dann bekommt er diesen Bescheid normalerweise im Laufe des Jahres 2015 und zahlt auch 2015.
Auch diese Nachzahlung würde zu der 2015 bezahlten Kirchensteuer gehören.
Freundliche Grüße
Charlie24
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jo, gar nicht dran gedacht - gibt ja zig Konstellationsmöglichkeiten. Ich war in meiner kleinen Welt gefangen
Wobei das mit dem Kirchensteuerabzug bei mir mit der Steuerbestätigung vom Finanzamt immer kommt - und nicht irgendwann im Laufe des Jahres. Das ist dort dann mit eingerechnet. Diesen Wert übertrage ich dann in erstattete Kirchensteuer.
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