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Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

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    Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

    Ich versteh Elster bei der Anlage SO nicht. Haben ein Grundstück verkauft - im Detail eine Wohnung - die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

    Ich muss die Information in Zeile 31, 32, 33 angeben - soweit klar.

    Jetzt steht in der Hilfe: "Haben Sie ein Grundstück veräußert, bei dem nur ein Teil der Besteuerung unterliegt (z. B. häusliches Arbeitszimmer, fremdvermietete Räume), machen Sie in den Zeilen 34 bis 40 nur Angaben zum steuerpflichtigen Teil. "

    Also fülle ich diese Zeilen nicht aus, aber dann bekomme ich einen Fehler bei der Plausibilitätsprüfung. Da muss also was drin stehen, aber was?
    Muss ich dort evtl. Null angeben, da die Wohnung von der Besteuerung ausgenommen wird?

    #2
    AW: Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

    Wenn es Deiner Ansicht nach keinen steuerPFLICHTIGEN Anteil gibt, machen natürlich auch Eintragungen in den Zeilen 31-33 keinen Sinn und müssen auch raus.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Wenn es Deiner Ansicht nach keinen steuerPFLICHTIGEN Anteil gibt, machen natürlich auch Eintragungen in den Zeilen 31-33 keinen Sinn und müssen auch raus.
      Danke für den Hinweis. Da ich keine steuerpflichtigen Angaben machen kann, werde ich versuchen die Zellen leer zu lassen bzw. "0" eintragen, damit die Plausiprüfung ruhe gibt.

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        #4
        AW: Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

        Warum füllst du überhaupt eine Anlage SO aus, wenn der Verkauf der selbstgenutzten Wohnung doch von der Besteuerung ausgenommen ist?

        Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt hierzu folgendes:

        Von der Besteuerung ausgenommen sind ... Eigentumswohnungen ..., soweit sie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung
        oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
        Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen ist auch der Grund und Boden, soweit er zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wirtschaftsgut gehört.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage SO - Zeile 34-40 wenn keine Besteuerung vorliegt - Plausibilitätsprüfung

          Charlie 24 hat vollkommen Recht. Und eine "0"-Eintragung ist KEINE Nicht-Eintragung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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