Moin!
Folgender Fall:
Mein Erststudium (2008-2013).
Ich habe für den Zeitraum 2008-2012 keine ESt gemacht.
Für 2013 und 2014 habe ich als Selbstständiger ESt gemacht.
2013 Verlust und 2014 Gewinn.
Nun sitze ich an der ESt für 2015 und habe von der Möglichkeit des
Verlustvortrags gelesen, habe aber leider nix für meinen speziellen
Fall finden können.
Meine Frage ist, ob sich die Möglichkeit des Verlustvortrags auf Grund
der bereits abgegeben ESt s für 2013 und 2014 für mich erledigt hat oder
die betroffenen Jahre "übersprungen" werden?
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand etwas weiß.
Grüße
Folgender Fall:
Mein Erststudium (2008-2013).
Ich habe für den Zeitraum 2008-2012 keine ESt gemacht.
Für 2013 und 2014 habe ich als Selbstständiger ESt gemacht.
2013 Verlust und 2014 Gewinn.
Nun sitze ich an der ESt für 2015 und habe von der Möglichkeit des
Verlustvortrags gelesen, habe aber leider nix für meinen speziellen
Fall finden können.
Meine Frage ist, ob sich die Möglichkeit des Verlustvortrags auf Grund
der bereits abgegeben ESt s für 2013 und 2014 für mich erledigt hat oder
die betroffenen Jahre "übersprungen" werden?
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand etwas weiß.
Grüße
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