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Verlustvortrag Sonderfall

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    Verlustvortrag Sonderfall

    Moin!


    Folgender Fall:

    Mein Erststudium (2008-2013).
    Ich habe für den Zeitraum 2008-2012 keine ESt gemacht.
    Für 2013 und 2014 habe ich als Selbstständiger ESt gemacht.
    2013 Verlust und 2014 Gewinn.

    Nun sitze ich an der ESt für 2015 und habe von der Möglichkeit des
    Verlustvortrags gelesen, habe aber leider nix für meinen speziellen
    Fall finden können.

    Meine Frage ist, ob sich die Möglichkeit des Verlustvortrags auf Grund
    der bereits abgegeben ESt s für 2013 und 2014 für mich erledigt hat oder
    die betroffenen Jahre "übersprungen" werden?

    Ich würde mich sehr freuen wenn jemand etwas weiß.

    Grüße

    #2
    AW: Verlustvortrag Sonderfall

    Hallo SG1,

    wenn du dich beeilst kannst du bis 31.12.2016 noch die Steuererklärung für 2012 abgeben.

    Kosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, indem sie angefallen sind -> also höchstens Kosten aus 2012, die Jahre davor sind futsch.

    Wo nimmst du eigentlich den Verlustvortrag her für 2015, wenn du in 2014 Gewinn gemacht hast.

    Außerdem ist beim Erststudium der Werbungskostenabzug ja strittig.

    Gib mal in die SuFu -> Erststudium ein, da findest du allerhand Treffer.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag Sonderfall

      Danke erstmal für deine Antwort.

      Ja das war die eigentliche Frage.
      Aus Unwissenheit bezüglich der Möglichkeit habe ich 2013 und 2014
      keinen Verlustvortrag gemacht und wollte deswegen wissen ob dadurch
      die Möglichkeit erloschen ist, Verluste aus den Studienjahren in denen ich
      keine Gewinne hatte noch rüber zu retten.

      Über den Streitpunkt hab ich schon gelesen und auch über Unterschiede
      zwischen Erst- und Zweitstudium.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag Sonderfall

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        wenn du dich beeilst kannst du bis 31.12.2016 noch die Steuererklärung für 2012 abgeben.
        Das gilt für die Einkommensteuererklärung !, d.h. Kreuz auf Seite 1 bei Einkommensteuererklärung. Die Verlustfeststellung, d.h. Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, verjährt erst später, d.h. für 2009 am 31.12.2016 und für 2010 am 31.12.2017 usw. Allerdings muss die Erklärung so rechtzeitig da sein, dass das Finanzamt noch vor dem 31.12. den Bescheid erlassen kann, d.h. ich würde mal an deiner Stelle die Erklärung spätestens im 3. Quartal abgeben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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