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Erste Lohnsteuererklärung nach Ausbildung

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    Erste Lohnsteuererklärung nach Ausbildung

    Hallo,

    wenn ein Kind die Ausbildung in 08/2015 beendet hat und dann im Anschluss in Vollzeit übernommen wurde wie muss man dann die Angaben machen in der Erklärung. Muss man nur die Monate der Vollzeit eintragen oder 2 Lohnsteuerkarten im Elster hinzufügen und die Ausbildungswerte angeben ?, zumal ich nicht mal sicher bin ob es am Ende der Ausbildung eine Lohnsteuerkarte elektronisch mit den Werten gab.

    #2
    AW: Erste Lohnsteuererklärung nach Ausbildung

    Zwei "Steuekarten" sollte es eigentlich nicht geben, wenn nicht zwei Beschäftigungsverhältnisse
    gleichzeitig bestanden.
    Wenn der Arbeitgeber zwei Lohnsteuerbescheinigungen erstellt hat, sind diese auch so einzugeben.
    Hat er nur eine Bescheinigung ausgestellt ist auch nur eine zu erfassen.
    In jedem Fall sind die Daten des gesamten Jahres in der Anlage N einzugeben.
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

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