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BfD Taschengeld - wo angeben?

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    BfD Taschengeld - wo angeben?

    Hallo,

    ich muss noch die Steuererklärung von letztem Jahr machen und habe dazu eine Frage.
    Ich habe bis August 2015 einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, danach normal gearbeitet.
    Zudem habe ich Halbwaisenrente erhalten (bis August) und bin daher dazu verpflichtet.

    Beim BfD habe ich 300 Taschengeld & 175 zusätzliche Geldleistungen für Unterkunft etc. erhalten.
    Das Taschengeld ist eigentlich steuerfrei (Quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/steuer.html), jedoch hat mein Arbeitgeber die 300 Euro in den Lohnabrechnungen als Gehalt deklariert und auch zum steuerpflichtigen Brutto gezählt.

    Wo trage ich die 300 Euro denn jetzt ein, bzw. muss ich die irgendwo eintragen? Eigentlich sind sie ja steuerfrei, aber anscheinend wusste mein Arbeitgeber das nicht und hat sie in den Abrechnungen stets als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.
    Muss ich dem Finanzamt dann noch eine zusätzliche Erklärung dazu abgeben bzw. den Vertrag zuschicken aus dem hervorgeht, dass die 300 Euro Taschengeld waren?

    #2
    AW: BfD Taschengeld - wo angeben?

    Du musst ganz normal wie jeder andere Arbeitnehmer auch die Zahlen aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung zugrundenehmen.

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      #3
      AW: BfD Taschengeld - wo angeben?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du musst ganz normal wie jeder andere Arbeitnehmer auch die Zahlen aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung zugrundenehmen.
      Der Punkt ist aber, dass das Taschengeld, was auch in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt wurde, steuerfrei ist, aber als steuerpflichtig gewertet wurde. Daher frage ich ja.

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        #4
        AW: BfD Taschengeld - wo angeben?

        Dann ist der Arbeitgeber Dein richtiger Ansprechpartner.

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