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Elster ohne Belege - Bescheid falsch

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    Elster ohne Belege - Bescheid falsch

    Hallo,
    so, in diesem Jahr habe ich zum zweiten Mal die Steuererklärung über Elster gemacht - und zum ersten Mal keine Belege mit eingereicht, weil ich mal ausprobieren wollte, ob das wirklich so funktioniert wie es propagiert wird.
    Vorher natürlich die pdf der unbedingt erforderlichen Belege gecheckt - alles gut. Gestern dann kam der Steuerbescheid - mit einigen Erläuterungen, da einiges aufgrund der nicht vorgelegten Belege nicht anerkannt werden konnte.
    Wie bitte? Zum einen handelt es sich dabei um Belege, die nicht hätten eingereicht werden müssen, zum anderen sind sie auch nie angefordert worden.
    (Beispiel: Fahrtenbuch, Belege für den tatsächlichen Km-Satz etc). Nun müsste ich ja eigentlich in Widerspruch gehen - aber wieso bitte sind die Belege nicht vor der Bescheiderstellung angefordert worden????

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Danke und Grüße
    salvia

    #2
    AW: Elster ohne Belege - Bescheid falsch

    Es gibt leider nach wie vor Bearbeiter, die das nicht verinnerlicht haben. Also Einspruch einlegen und darauf hinweisen mit Verweis auf das Merkblatt und die Belege einreichen.

    Die unbedingt erforderlichen Belege wie z.B. Zuwendungsbestätigungen oder Steuerbescheinigungen der Banken sind allerdings IM ORIGINAL einzureichen, nicht als pdf-Datei. Wenn der Bearbeiter hier gemeckert hat, hätte er in diesem Punkt Recht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Elster ohne Belege - Bescheid falsch

      Ich würde im Einspruch durchaus deutlich hervorheben, dass das (sogenannte) rechtliche Gehör vergessen wurde:

      § 91 Abgabenordnung:
      (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gilt insbesondere, wenn von dem in der Steuererklärung erklärten Sachverhalt zuungunsten des Steuerpflichtigen wesentlich abgewichen werden soll.
      ...

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        #4
        AW: Elster ohne Belege - Bescheid falsch

        Hallo salvia,

        gibt bitte mal eine Rückmeldung wie das ganze ausgegangen ist.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Elster ohne Belege - Bescheid falsch

          Information:

          http://www.steuern.sachsen.de/downlo...nde_Belege.pdf

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