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Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

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    Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

    Hallo, komme bei Anlage KAP an einer Stelle nicht weiter:
    Habe in 2015 Verluste mit einem Zerifikat realisiert (annähernd Totalverlust). Leider habe ich das Zertifikat in 4 Teilen verkauft. Bei 3 Teilen war der Verkaufswert unter den Verkaufsgebühren beim 4. nicht. Auf meiner Steuerbescheinugung der Bank wurde nun der Verlust des 4. Verkaufes mit meinen Gewinnen gegengerechnet - soweit so gut. Die anderen 3 Teile tauchen dort allerdings nicht auf. Nur in der Erträgnisaufstellung sind die Verluste ausgewiesen als "Nicht durch das Kreditinsitut versteuerte Erträge". Auf Rückfrage hat mir die Bank mitgeteilt, dass dies eben daher kommt, dass die Gebühren über dem Verkaufswert waren und eine weitere Erklärung/Hilfestellung könne man mir nicht geben - das ist Kundenservice!
    Meine Fragen lauten nun:
    Wie und wo in der Erklärung führe ich diese Verluste auf (reicht dazu die Erträgnisaufstellung)?
    Wie stelle ich sicher, dass ich einen Teil der Verluste (soviel Gewinne habe ich in 2015 leider nicht gemacht) auch für 2016 anrechnen kann?

    Wäre super, wenn sich jemand hiermit auskennen würde. Jeder, den ich bisher gefragt habe (auch Bekannte, die als Steuerberater arbeiten) haben nur mit den Augen gerollt und die Antwort der Bank nicht verstanden.

    Danke schon mal!!!

    #2
    AW: Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

    Du kannst nur die in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Werte eintragen. Die fehlenden Verluste werden BANKINTERN auf 2016 vorgetragen und dort mit eventuellen Gewinnen verrechnet, ggf. weiter vorgetragen.

    Alternativ hättest Du bei der Bank bis spätestens 15.12. die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragen müssen. DANN wäre der fehlende Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen worden und wäre in der Anlage KAP einzutragen zur möglichen Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Banken oder Vortrag auf 2016.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

      Hallo,
      danke für die schnelle Antwort!!
      Das wäre ja schön, wenn das automatisch in 2016 rübergehen würde. Nur habe ich in 2015 noch ein paar Gewinne bei der gleichen Bank, die nicht mit diesen Verlusten verrechnet wurden, daher glaube ich nicht an den Automatismus und ausserdem verstehe ich dann die Aussage der Bank mit den Verkaufgebühren und Verkaufswert nicht. Auch wäre das ja eine einfache Antwort für die Bank gewesen. Stattdessen haben die mich ja mit: "wir können da nichts tun, wir dürfen die Verluste nicht anrechnen und wir dürfen sie auch nicht beraten, reden sie mal mit ihrem Steuerberater" abgespeist.
      Ich hätte kein Problem damit, wenn die Verluste automatisch in 2016 rübergenommen werden und ich für 2015 nun meine Restgewinne versteuere. Ich möchte nur die verluste nicht "verfallen" lassen.

      Grüsse

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        #4
        AW: Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

        Was wir hier nicht wissen können ist, was für Verluste es genau sind. Wenn Du dir in der Anlage KAP mal die Zeilen 10 und 11 anschaust, siehst Du, dass es verschiedene Verlustarten gibt, die auch nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden können. Vielleicht kommt das Ergebnis daher.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          AW: Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

          Hi Picard777

          Sorry! Habe ich nicht erwähnt. Ich habe im gleichen Topf noch Gewinne, in dem auch die Verluste sein sollten. Da ja ein Teil der Verluste (4. Verkauf) angerechnet wurde, kann ich das sehr schön nachvollziehen. Kennst du diese Regelung mit den Verkaufsgebühren und Verkauferlösen? Ich verstehe denn Sinn dahinter nicht und ärgere mich nun, dass ich das Zeug nicht auf einmal verkauft habe, dann wäre alles richtig erfasst...

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            #6
            AW: Nicht vom Kreditinstitut versteuerte Erträge (Verluste) geltend machen

            Ohne das jetzt konkret zu sehen käme ich da nicht weiter. Allerdings hat das mit Elster nichts mehr zu tun und geht in die Steuerberatung rein und da ist dann hier leider Schluss. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Verkauf in einem Rutsch Dir weitergeholfen hätte. Das muss einen anderen Hintergrund haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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