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Steuererklärung als Student Rückwirkend

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuererklärung als Student Rückwirkend

    Abgesehen davon, dass das Finanzamt das sowieso nur anerkennen darf, WENN (!!!) das Bundesverfassungsgericht so entscheiden WIRD: Ist in den Bescheiden ein Vorläufigkeitsvermerk drinnen, der da lautet: "Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG)" ?

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  • lala101
    antwortet
    AW: Steuererklärung als Student Rückwirkend

    Weil die anderen so schlau waren und noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben :/
    In meinen Bescheid über die Einkommensteuer steht unter der Berechnung nur einmal -36€

    Das tut mir gerade echt Leid das die Jahre 2013/2014 deswegen nicht beachtet werden, besonders bei meiner aktuellen finanziellen Situation

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung als Student Rückwirkend

    Du hast den Thread Steuererklärung als Student Rückwirkend genannt. Warum helfen Dir die Treffer aus der Forensuche mit dieser Eingabe nicht?

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  • lala101
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung als Student Rückwirkend.

    Steuererklärung als Student Rückwirkend

    Ich hatte einen kleinen Kurs zum Thema steuern, leider ist mir noch nicht alles klar geworden.


    Also ich kann meine Steuererklärung Rückwirkend für die letzten 4 Jahre angeben? Das ist richtig? Der Dozent hatte auch was von 7 Jahren angedeutet, stimmt das?
    Ich würde das gerne meine Fahrtkosten eintragen.

    Mein Problem:
    Gehen wir von den letzten 4 Jahren aus, also 2012. Ich war Dez.2013-Juni2014 neben meinem Studium selbstständig und
    musste auch eine Steuererklärung abgeben, was gegen null lief.
    Heißt das, dass ich jetzt meine Fahrtkosten für das Jahr 2013 und 2014 vergessen kann? Oder kann ich was beantragen, damit es doch beachtet wird.
    Es tut mir wirklich Leid um diese 2 Jahre, mein Weg betrug in der Zeit ca.2Stunden...
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