Hallo miteinander,
auch bei mir steht die erste Steuererklärung für das Jahr 2015 an. Ich bin derzeit Beamtenanwärter und habe erst ab Oktober 2015 mit dem Studium angefangen.
Meine Steuererklärung wird also einen Zeitrahmen vom 01.10 - 31.12.15 haben. In diesem Zeitraum war ich ausschließlich in der Schule im fremden Ort (kostenlose Amtsunterbringung).
Ich habe stets Familienheimfahrten zum Lebensmittelpunkt (wohne ja noch bei den Eltern) unternommen (Freitags heim - sonntags Abend wieder zur Schule).
Erste Frage: Stehen mir überhaupt (Familien-)Heimfahrten steuerlich gesehen zu und wenn ja wo trägt man diese ein. Ich bin deshalb verwirrt, da ich nun nicht weiß was meine "erste" Tätigkeitsstätte ist: die Schule oder das Praktikumsamt oder beides?
Anlage N: Zeile 74 oder Zeile 31?
Freundliche Grüße!
auch bei mir steht die erste Steuererklärung für das Jahr 2015 an. Ich bin derzeit Beamtenanwärter und habe erst ab Oktober 2015 mit dem Studium angefangen.
Meine Steuererklärung wird also einen Zeitrahmen vom 01.10 - 31.12.15 haben. In diesem Zeitraum war ich ausschließlich in der Schule im fremden Ort (kostenlose Amtsunterbringung).
Ich habe stets Familienheimfahrten zum Lebensmittelpunkt (wohne ja noch bei den Eltern) unternommen (Freitags heim - sonntags Abend wieder zur Schule).
Erste Frage: Stehen mir überhaupt (Familien-)Heimfahrten steuerlich gesehen zu und wenn ja wo trägt man diese ein. Ich bin deshalb verwirrt, da ich nun nicht weiß was meine "erste" Tätigkeitsstätte ist: die Schule oder das Praktikumsamt oder beides?
Anlage N: Zeile 74 oder Zeile 31?
Freundliche Grüße!
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