Steuererklärung und Erasmus(-förderung)

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  • Gast

    #1

    Steuererklärung und Erasmus(-förderung)

    Hallo,
    bin ich gezwungen die Erasmusförderung in der Steuererklärung anzugeben auch wenn ich sämtliche Ausgaben, die in der Zeit der Förderung angefallen sind nicht (als Werbungskosten) geltend mache?
    Die Idee der Förderung ist eigentlich sämtliche Kosten abzudecken, die während eines Auslandssemesters anfallen und diese sich verrechnen.

    Falls man die Förderung dennoch angeben muss, wäre dann die Frage, ob Miete und Reisekosten in Werbungskosten aufgeführt werden können, da sich der Aufenthalt im Ausland um eine Fortbildung handelt?


    Vielen Dank!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    AW: Steuererklärung und Erasmus(-förderung)

    1. Was hat das mit Elster zu tun?

    2. Wieso sollte man das angeben müssen?

    Du erhältst eine Förderung, weißt aber nicht, wie du das Stipendium in deiner Steuererklärung angeben sollst? e-fellows.net hilft dir weiter.

    Kommentar

    • Gast

      #3
      AW: Steuererklärung und Erasmus(-förderung)

      Danke schonmal!
      In der Quelle heißt es weiter, falls die Steuererklärung gemacht wird, um einen Verlustvortrag zu erzielen, muss man die Erasmusförderung (und Ausgaben) angeben.
      Das das mein Ansinnen ist und ich selbst als Student kein Einkommen habe, komme ich wohl nicht umhin die Bafögförderung anzugeben und sämtliche Ausgaben aufzuzählen!? Werden die Mietkosten im Ausland vollständig zu Werbungskosten gezählt?

      Vielen Dank!

      Kommentar

      • Jannick1992
        Neuer Benutzer
        • 09.07.2020
        • 4

        #4
        Hallo Peter,

        der Verlustvortrag hat erstmal nichts mit deiner Erasmus-Förderung zu tun.Dasselbe gilt für deine Bafög-Zahlungen, die steuerlich ebenfalls nicht relevant sind. Sofern du eine Wohunung im Ausland bezogen ür den Zeck deiner Fortbildung bezogen hast, kannst du beispielsweise eine doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten und einen Verpflegungmehraufwand geltend machen. Mehr dazu unter anderem in diesem Artikel: === Spam gelöscht ===

        Falls du in dem entsprechenden Jahr keine Einnahmen hattest, kannst du einen Verlustvortrag machen. Deine Ausgaben werden dann beim Finanzamt vermerkt und mit deinem späteren Einkommen verrechnet. Das führt zu einer Minderung deines zu versteuernden Einkommens.

        Gruß
        Jannick
        Zuletzt geändert von reckoner; 01.08.2021, 19:36.

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