Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

    Hallo, ich habe in 2015 durchgehend als Werkstudent gearbeitet und dabei 26.306,92 EUR verdient. Die einbehaltene Lohnsteuer beträgt 3.127,92 EUR (Soli 171,98 EUR + Kirche 250,20 EUR. Einbehaltene RV von AG / AN je 2.459,75 EUR.

    Wenn ich bei KV und PV nun noch meine selbst abgeführten Beiträge als Student mit 730,18 EUR und 170,72 EUR angebe, muss ich ---> 698,12 EUR Steuer nachzahlen (lt Steuersoftware).

    Kann das tatsächlich sein?? Ich bin echt am verzweifeln...

    Muss ich irgendwo angeben, dass ich "Werkstudent" war? Ich habe ja für mein hohes Gehalt vergleichsweise wenig KV/PV gezahlt. Wenn ich dort mit den Zahlen spiele und zB bei KV 3000 EUR ansetze, bin ich wieder im positiven Bereich.
    Liegt die Steuernachzahlung also tatsächlich daran, dass von meinem Gehalt zu wenig Steuern einbehalten wurden, oder das die Software meinen Status Werkstudent nicht erkennen kann und somit zu wenig gezahlte KV-Beiträge annimmt?

    Vielen Dank für Tipps!!
    Gruß Pandi

    #2
    AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

    Du hast Dir ja Deine Frage schon selbst beantwortet! Beim Lohnsteuerabzug wird von höheren Krankenversicherungsbeiträgen ausgegangen.

    Einen 'Status' Werkstudent gibt es allerdings nicht, zumindest nicht bei der Einkommensteuer. Auch wenn Du Dir durch diesen Status wahrscheinlich eine ganze Menge Versicherungsbeiträge gespart hast, bei der Steuer gibt's kein Extra mehr.

    Kommentar


      #3
      AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

      Danke erstmal für die Antwort! Heißt dann:
      a) ich muss tatsächlich ~ 700 EUR nachzahlen oder
      b) das Finanzamt erkennt, dass ich keine Verpflichtung habe so viel KV-Beiträge zuzahlen und ich muss nicht den o.g. Betrag nachzahlen?

      Kommentar


        #4
        AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

        Du musst Steuern nachzahlen und nicht Krankenversicherungsbeiträge!

        Beim Lohnsteuerabzug wurden KV- und PV-Beiträge in Höhe von mindestens 1.900,00 € berücksichtigt, tatsächlich hast du aber nur 900,30 € entrichtet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

          Ok, vielen Dank!

          Kommentar


            #6
            AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

            Hallo,

            bei einer Proberechnung (nur LSt...) komme ich für 2015 bei St.Kl 1, 0 Kind und rk auf folgende Werte:

            Brutto 26.306,92
            Lst 3.060,00
            Soli 168,30
            Kist 244,80

            KV 14,6% 1.920,41
            PV 2,35% 309,11
            RV 18,7% 2459,70
            AV 3,0% 394,60

            In Elsterformular komme ich lt. deinen Angaben aber nur auf eine Nachzahlung von: 284,42

            Festgesetzt werden | 3.349,00 | 301,41 | 184,19 | |
            | Abzug vom Lohn | -3.128,00 | -250,20 | -171,98 | |
            | verbleibende Beträge | 221,00 | 51,21 | 12,21 | 284,42 |

            Berechnung des zu versteuernden Einkommens
            Insgesamt
            € €
            Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
            Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.306
            ab
            Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
            Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.306 . . . . . . . . . . . . . . 25.306
            Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.306 . . . . . . . . . . . . . . 25.306
            Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.306
            Sonderausgaben
            ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
            Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 4.920
            davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.936
            abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -2.460
            verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.476 . 1.476
            Beiträge zur Krankenversicherung
            inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 731
            Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 171
            Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . . 902 . . 902
            Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 2.378. . . . -2.378
            ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
            gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
            ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 251
            Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
            Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -251
            Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.677
            Berechnung der Einkommensteuer
            zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 22.677 . . . . . . . . . . . . . . 3.349
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.349
            Berechnung der Kirchensteuer

            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.349
            davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301,41
            Berechnung des Solidaritätszuschlags

            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.349
            Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.349
            davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184,19


            Aber wenn ich das noch richtig weis: wenn du keine Pflichtveranlagung machen musst, kannst du selbst entscheiden ob du eine St. Erklärung abgibst oder nicht.

            LG
            Zuletzt geändert von Max_v_S; 17.05.2016, 12:41. Grund: Hatte die Kirchenteuer vergessen
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

            Kommentar


              #7
              AW: Werkstudent Steuernachzahlung - wie ist das möglich?

              Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
              Aber wenn ich das noch richtig weis: wenn du keine Pflichtveranlagung machen musst, kannst du selbst entscheiden ob du eine St. Erklärung abgibst oder nicht.

              LG
              Schon richtig, es IST aber eine Pflichtveranlagung, § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Ich würde an Deiner Stelle das nicht schleifen lassen, denn sonst kommt das Finanzamt irgendwann über Auswertungsläufe darauf und die Nachzahlung dann mit zusätzlich 6 % Zinsen pro Jahr kommt doch.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X