Mein Partner bezog im vergangenen Jahr und in diesem Jahr Krankengeld. Nun sollte man ja bis zum 10.01 alle bezogenen Leistungen angeben. Die Krankenkasse übermittelte jedoch zwei Zeiträume an das Finanzamt, einmal bis zum 23.12.2015 (für Kalenderjahr 2015) und vom 24.12.2015 bis zum letzten Tag des Krankengeldbezuges 2016 (für Kalenderjahr 2016). Muss ich jetzt selber den Betrag vom 24.12 bis zum 10.01 ausrechnen und zum Kalenderjahr 2015 hinzufügen oder gebe ich nur den Betrag von 2015 an,auch wenn dann noch einige Tage von 2015 fehlen?
Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.
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