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Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

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    Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

    Zu mir: vorangegangen Ausbildung, aktuell studiere ich im Fernstudium


    Ich habe im Jahr 2015 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von ca. 6700 Euro erzielt und Werbungskosten (Studiengebühren, Entfernungspauschalen, Arbeitsmittel etc.) in Höhe 3400 Euro. Da ich durch die geringen Einnahmen nur 811 Euro an Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) gezahlt habe, wurde mir nur der Betrag von 811 Euro vom Finanzamt zurückerstattet.


    Ist es daher möglich die hohen Werbungskosten die mir keinen großen Vorteil geboten haben, durch einen Verlustvortrag oder in anderer Form in den Folgejahren verrechnet zu werden? Wenn ja, wie mache ich das?
    Zuletzt geändert von Martin25; 22.05.2016, 15:32.

    #2
    AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

    Zitat von Martin25 Beitrag anzeigen
    Ist es daher möglich die hohen Werbungskosten die mir keinen großen Vorteil geboten haben, durch einen Verlustvortrag in den Folgejahren verrechnet zu werden?
    Nein. Ein Verlust ist Dir nicht entstanden.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nein. Ein Verlust ist Dir nicht entstanden.
      Jedenfalls kein Verlust in dem Sinne des Schreibers dieses Beitrags. Arbeitnehmer machen keine Gewinn- und Verlustrechnung und können somit auch keinen Verlust übertragen. Wirken sich Werbungskosten im Veranlagungsjahr nicht aus, haben sie schlichtweg Pech gehabt, oder wie Du sagen würdest, sind des steuerlichen Vorteils dieser Kosten "verlustig" geworden. Also doch einen Verlust gehabt.

      Natürlich ist Dir ein Verlust entstanden, wenn du Kosten nicht steuerlich berücksichtigen kannst weil die Steuergesetze das nicht hergeben. Das ist vom Staat so gewollt. Arbeitnehmer sind da leider immer benachteiligt, sei es weil sie gläserner Bürger sind, sei es weil sie Werbungskosten nicht berücksichtigen dürfen die jeder andere Einkünftebezieher z.B. aus anderen Einkunftsarten voll berücksichtigen kann.

      Das fängt bei den Fahrtkosten für das Auto an und hört bei anderen Kosten die im Zusammenhang mit der Arbietsausübung entstehen noch lange nicht auf.

      Wärst du jetzt Selbständiger und würdest deine Ausbildungskosten für das Geschäft das du betreibst benötigen, könntest du diese Kosten als Kosten des Gewerbebetriebs im Jahr der Entstehung voll absetzen, und auch einen Verlustvortrag bei der Einkommensteuererklärung beantragen, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entstanden ist, sich nicht mehr steuerlich in diesem Jahr auswirkt, und damit in die folgenden Jahre übertragen, damit sich dieser Verlust in den Folgejahren steuerlich auswirken kann.

      Und - wärst du eine Firma - könntest du eine Briefkastenadresse in einem steuerfreien Land als Firmensitz angeben und bräuchtest überhaupt keine Steuern zu zahlen. Machen zehntausende Firmen so.

      Reinen Arbeitnehmern sind solche Vorteile verwehrt. Das sind also die Einzigen die diesen ganzen Staat noch stützen.

      mfg
      Zuletzt geändert von schlickd; 23.05.2016, 11:08.

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        #4
        AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

        mit Verlaub, das ist Quark.

        Auch bei einem Selbständigen ist kein Verlustvortrag möglich, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Es ist dann einfach kein Verlust entstanden.

        Dass durch den Grundfreibetrag die Steuer sowieso schon Null ist und sich daher keine Auswirkung ergibt, ist ein anderes Problem und bei Arbeitnehmern und Selbständigen gleich.

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          #5
          AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

          @schlickd

          Selten so einen Mist gelesen. Bitte gehen Sie in ein anderes Forum zum flamen.

          Bei 6.700 € Einnahmen und 3.400 € Ausgaben liegt kein Verlust vor unabhängig von der Einkunftsart.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

            Hallo schlickd,

            wo ist jetzt der Zusammenhang zu einem ELSTER-Problem -> außerdem ist dir offensichtlich nicht klar, wann ein Verlustvortrag erst entsteht und da sind eigentlich Arbeitnehmer und Selbstständige gleichgestellt.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag möglich? Werbungskosten studium

              Danke für die Antworten!

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