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Leerfahrten bei Schwerbehinderten

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    Leerfahrten bei Schwerbehinderten

    Hallo,
    ich bin schwerbehindert (70% + "G"). Mein Vater fährt mich aufgrund meiner Krankheit täglich zur Arbeit und holt mich auch wieder ab (ich selbst besitze wegen meiner Krankheit keinen Führerschein).
    Wie kann ich seine Leerfahrten (Rückfahrt, wenn er mich zur Arbeit gebracht hat und Hinfahrt, wenn er mich wieder abholt) bei der Steuererklärung angeben? Soll ich hier die Kilometeranzahl entsprechend addieren (einfache Fahrt mit mir zusammen und seine Leer-Rückfahrt)?
    Ist ein spezieller Nachweis für´s Finanzamt erforderlich (z.B. schriftliche Bestätigung meines Vaters, dass er mich täglich zur Arbeit fährt)?

    Welches Autokennzeichen soll/darf ich angeben? Das meines Vaters oder unser eigenes Autokennzeichen (das Auto gehört mir und meinem Lebensgefährten)?

    Habt Ihr ansonsten noch Tipps/Ratschläge, was ich zu diesem Punkt beachten müßte?

    Vielen Dank schon mal an alle.

    LG Tommy

    #2
    AW: Leerfahrten bei Schwerbehinderten

    (Lohnsteuerrichtlinien, 2009)
    Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

    (3) Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen können die Fahrtkosten nach den Regelungen in R 9.5 Abs. 1 Satz 5 und R 9.8 Abs. 1 Nr. 3 angesetzt werden.
    Wird ein behinderter Arbeitnehmer im eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug arbeitstäglich von einem Dritten, z. B. dem Ehegatten, zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte gefahren und wieder abgeholt, können auch die Kraftfahrzeugkosten, die durch die Ab- und Anfahrten des Fahrers - die so genannten Leerfahrten - entstehen, in tatsächlicher Höhe oder in sinngemäßer Anwendung von R 9.5 Abs. 1 wie Werbungskosten abgezogen werden.
    Für den Nachweis der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG ist § 65 EStDV entsprechend anzuwenden.
    Für die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen oder der Kilometersätze aus R 9.5 Abs. 1 und für die Berücksichtigung von Leerfahrten ist bei rückwirkender Festsetzung oder Änderung des Grads der Behinderung das Gültigkeitsdatum des entsprechenden Nachweises maßgebend.

    ***
    Nachweis der Behinderung anhand der Bescheinigung/Ausweis vom Versorgungsamt, soweit das dort nicht schon bekannt ist (z.B. durch Freibetrag auf Lohnsteuerkarte).
    Eintragung der doppelten Zahl der Tage,
    In der Zeile 36 Anlage N noch das Kästchen bei Behinderung über 70% ankreuzen.

    Wenn es erstmalig ist, könnte man bei einer (nicht authentifizierten) Steuererklärung händisch auf dem komprimierten Ausdruck der Anlage N erläutern, dass es zu 50% Leerfahrten durch den Vater sind. Ansonsten es auf einem Anschreiben zur Steuererklärung mitteilen (eventuell mit Steuerbescheinigungen zur Steuererklärung zum Finanzamt schicken).

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