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Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

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    Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

    Hallo. Könnte mir bitte jemand schreiben, ob ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss oder kann?
    Bei den bisherigen Quellen war es nicht eindeutig.

    - Bei Arbeitgeber A war ich Werkstudent ohne Zahlung von EK-Steuer bei knapp 800€ mtl. Bruttogehalt
    - Bei Arbeitgeber B hatte ich als Angesteller 6000€ Jahresbrutto
    - Insg ergibt sich ein Jahresbrutto von unter 8000€

    #2
    AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

    Bei Steuerklasse 6 besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung.

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      #3
      AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

      Danke für die Antwort.
      Die Beschäftigungen waren nacheinander und ich war das ganze Jahr ledig. Nebeneinkünfte hatte ich keine. Daher gehe ich davon aus, dass ich Steuerklasse 1 bin. In diesem Fall muss ich keine EK-Steuererklärung abgeben, kann es aber bis zum 31.12.2019 freiwillig tun?

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        #4
        AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

        Was heißt denn, dass Du davon ausgehst, ob Du Steuerklasse I bist ? Entweder I steht auf der Lohnsteuerbescheinigung oder sie steht nicht drauf.

        Im übrigen besteht tatsächlich keine Verpflichtung zur Abgabe, wenn die Beschäftigungen NACHEINANDER erfolgten. Die Angabe des Rüsseltiers war ungenau: Die Lohnsteuerklasse VI allein führt nicht zur Pflichtveranlagung. Allerdings ist es häufig, aber nicht immer, so, dass Jemand die Lohnsteuerklasse VI hat, WEIL er gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn hat.

        31.12.2019 ist richtig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

          Danke für deine Antwort!
          Ja, auf den Gehaltsabrechnungen steht Steuerklasse 1.
          Das Finanzamt sagt, dass eine Abgabe nur freiwillig ist, wenn die Gesamtabzüge für die Sozialversicherung über gerundet 1.800€ liegen laut §46. Meine SV-Abzüge liegen aber nur bei knapp 1.350€. Ergo muss ich eine EKSt-Erklärung abgeben.

          Diese Grenze für SV-Abzüge habe ich noch nie vorher gelesen. Könnte mit jemand bestätigen, dass ich es so richtig verstanden habe?

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            #6
            AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

            Es besteht eine Abgabeverpflichtung,

            wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11 000 Euro übersteigt, ..

            Berücksichtigt wurden 12% deines Bruttoarbeitslohns, wenn allerdings die 8.000,00 € stimmen, hat das Finanzamt nicht recht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Frage zur Freiwilligkeit einer EK-Steuererklärung

              Vielen Dank. 👍 Genauso wurde es mir vom Finanzamt gerade bestätigt.

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