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kurze Zeit getrennt gelebt

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    kurze Zeit getrennt gelebt

    Hallo ins Forum,

    meine Frau und ich waren kurzzeitig auseinander. Kann ich Kosten der zwischenzeitlich angemieteten Wohnung zusätzlich in der Steuererklärung ( zusammen veranlagt) geltend machen ?

    #2
    AW: kurze Zeit getrennt gelebt

    Warum sollte sich die Allgemeinheit (Steuerzahler) finanziell an ihrer Miete beteiligen, nur weil sie sich von ihrer Frau getrennt haben?

    Kleiner Lesetip:§ 12 Nr. 1 EStG
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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