Guten Tag !
ich habe eine Frage zu Fristen und Beschweremöglichkeiten bei der Aktualisierung meines EkSt-Bescheides wegen zusätzlich festgestellter Einkünfte.
Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2013 am 19.2.15 erhalten und akzeptiert, obwohl mir angegebene Verluste aus einer Grundstückgemeinschaft gestrichen wurden. Diese waren von mir nur grob geschätzt und man versicherte mir am Telefon, daß die tatsächlich festgestellten Verluste später automatisch berücksichtigt werden in einem neuen Bescheid.
Am 7.6.15 kam der Steuerbescheid für die Grundstückgemeinschaft (mehrere Erben vermieten ein Haus, "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ...") und legte den Verlustbetrag für mich (Name, Steuernummer) fest.
Seither warte ich auf die versprochene automatische Aktualisierung meines Einkommensteuerbescheides, aber es tut sich nichts.
Keine Post, kein Überweisung, seit 12 Monaten.
Ich hoffe, daß meine aus den Verlusten entstehende Steuerrückzahlung verzinst wird. Je länger ich warte, desto mehr Zinsen bekomme ich. Andererseits will ich irgendwann auch mal meine Rückzahlung sehen.
Wann verjährt mein Anspruch auf eine Aktualisierung meines Einkommensteuerbescheides ?
Bis wann hätte ich beim Finanzamt noch Erfolg mit einer Beschwerde, weil die Berücksichtigung offenbar vergessen wurde ?
Für Anworten wäre ich dankbar !
Für Interessierte in Sachen "Zinsen bei der Schäublebank": Das Thema "Verzinsung von Steuerrückzahlungen in der Einkommensteuer" wird gerade viel diskutiert.
Meine Erfahrungswerte sind, daß man bei einer ehrlichen Rechnung auf einen effektiven Jahreszins von 4,2 % kommt, was mit Tagegeld oder Festgeld aktuell nicht machbar ist.
Lesetipp:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...a-1093372.html
ich habe eine Frage zu Fristen und Beschweremöglichkeiten bei der Aktualisierung meines EkSt-Bescheides wegen zusätzlich festgestellter Einkünfte.
Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2013 am 19.2.15 erhalten und akzeptiert, obwohl mir angegebene Verluste aus einer Grundstückgemeinschaft gestrichen wurden. Diese waren von mir nur grob geschätzt und man versicherte mir am Telefon, daß die tatsächlich festgestellten Verluste später automatisch berücksichtigt werden in einem neuen Bescheid.
Am 7.6.15 kam der Steuerbescheid für die Grundstückgemeinschaft (mehrere Erben vermieten ein Haus, "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ...") und legte den Verlustbetrag für mich (Name, Steuernummer) fest.
Seither warte ich auf die versprochene automatische Aktualisierung meines Einkommensteuerbescheides, aber es tut sich nichts.
Keine Post, kein Überweisung, seit 12 Monaten.
Ich hoffe, daß meine aus den Verlusten entstehende Steuerrückzahlung verzinst wird. Je länger ich warte, desto mehr Zinsen bekomme ich. Andererseits will ich irgendwann auch mal meine Rückzahlung sehen.
Wann verjährt mein Anspruch auf eine Aktualisierung meines Einkommensteuerbescheides ?
Bis wann hätte ich beim Finanzamt noch Erfolg mit einer Beschwerde, weil die Berücksichtigung offenbar vergessen wurde ?
Für Anworten wäre ich dankbar !
Für Interessierte in Sachen "Zinsen bei der Schäublebank": Das Thema "Verzinsung von Steuerrückzahlungen in der Einkommensteuer" wird gerade viel diskutiert.
Meine Erfahrungswerte sind, daß man bei einer ehrlichen Rechnung auf einen effektiven Jahreszins von 4,2 % kommt, was mit Tagegeld oder Festgeld aktuell nicht machbar ist.
Lesetipp:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...a-1093372.html
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