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Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

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    Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

    Guten Tag,
    ich bin Angehöriger der freien Berufe und nutze mein KFZ auch für Betriebsfahrten, zum Teil zur ersten Betriebsstätte, aber dann auch immer wieder zu anderen Orten. Ich habe nun in der EÜR folgendes Problem:
    wenn ich in Z.61 und 63 entsprechende Eintragungen vornehme, ploppt das rote Mistvieh auf und verweist mich auf Z. 94 und Einlagen (Eintragung zu Fahrtkosten übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen). Wenn ich den Wert aus 61 nun in 94 eintrage, geht das durch, aber: Ich verstehe gedanklich nicht, was das bedeutet und würde mich freuen, wenn mir das mal jemand erklären könnte. Was bedeutet das dann letztlich für meine Steuerlast?

    Die letzten Jahre hat ein Steuerberater das für mich gemacht, was jetzt aber aktuell einfach nicht geht. In den alten Unterlagen von 2014 ist bei 94 gar nichts eingetragen und das ging durch. Verstehe ich jetzt auch nicht.

    besten Dank!

    #2
    AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

    Hintergrund ist § 4 Abs. 4a EStG. Es geht darum, festzustellen, ob Überentnahmen getätigt wurden, was zu nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen führen würde.

    4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

      Hallo Treibholz,

      die Eingabehilfe zu den Zeilen 61 und 63 sagt folgendes ->Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 € je km oder mit den anteiligen, tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sind dagegen in Zeile 63 einzutragen.

      2014 gab es in der EÜR keine Zeile 94, das war dort die Zeile 93 !

      Allgemein gilt doch -> Entnahmen erhöhen den Gewinn und Einlagen mindern deinen Gewinn.

      Tschüß

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        #4
        AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

        Allgemein gilt doch -> Entnahmen erhöhen den Gewinn und Einlagen mindern deinen Gewinn.
        Nur Schuldzinsen, die nicht die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens betreffen, führen bei Überentnahmen zu einer Gewinnerhöhung! Doch ist doch eher speziell und nicht allgemein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

          Hallo Charlie24,

          wir haben ja fast zeitgleich geschrieben, wenn ich deinen Beitrag von 14:08 gesehen hätte, hätte ich meinen eigentlich ganz weggelassen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

            Ok, danke!
            Jetzt mal wahrscheinlich wirklich blöd gefragt: inwiefern erhöht denn eine Entnahme den Gewinn? Das würde ja bedeuten, dass darauf dann mehr Einkommenssteuer zu entrichten wäre?!
            Ist es denn korrekt, dass ich denselben Wert von 63 auch in 94 angebe?
            Muss ich denn jedes Mal, wenn ich von meinem Geschäftskonto was entnehme, um was auch immer privat zu kaufen, das in der Steuer aufführen? Das hat mein Steuerberater nie gemacht.

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              #7
              AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

              Muss ich denn jedes Mal, wenn ich von meinem Geschäftskonto was entnehme, um was auch immer privat zu kaufen, das in der Steuer aufführen? Das hat mein Steuerberater nie gemacht.
              Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

              Aufzeichnungen über Einlagen und Entnahmen musst du jedenfalls führen!

              Ist es denn korrekt, dass ich denselben Wert von 63 auch in 94 angebe?
              Wenn du keine weiteren Bar- oder Sacheinlagen gemacht hast, muss mindestens der Wert aus Zeile 61 in die Zeile 94. Du musst auch deine Entnahmen in Zeile 93 angeben, die kennst du ja aus deinen gesonderten Aufzeichnungen.

              Solange du keine Schuldzinsen geltend machst, wirken sich die Entnahmen natürlich nicht auf den Gewinn aus.

              Mit Elster haben diese Fragen allerdings nur am Rande zu tun, es geht da schon eher um Steuerrecht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

                So langsam beginne ich es, ein bisschen zu verstehen.
                Ist es denn notwendig, Entnahmen aufzuführen? Mal angenommen, ich hebe 300 Euro vom Geschäftskonto ab und kaufe dann aber für meinen Betrieb einen 5- Euro-Blumentopf, den ich auch als Betriebsausgabe deklariere, würde ich dann trotzdem 300 Euro privat entnehmen oder würde ich dann bei den Entnahmen nur noch 295 Euro eintragen? Wie würde man das denn dann z.B. mit Rechtsschutzversicherungen machen, die ja nur anteilig einfließen (wegen der Absetzbarkeit nur für das Berufliche): würde ich dann den Rest (also das nicht Abgesetzte) als Privatentnahme buchen, wenn ich das vom Geschäftskonto gezahlt habe?
                Mir schwant ja eine Woche übelster Rumrechnerei...

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                  #9
                  AW: Privatfahrzeug betrieblich genutzt, Einlagen?

                  Ja, du musst jeden Euro den du vom Geschäftskonto nimmst und für private Zwecke verwendest aufzeichnen.

                  Kleiner Lesetipp: § 4 + § 12 EStG
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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