AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Hallo Elster-Tester,
Danke für die Klarstellung -> wieder etwas dazugelernt.
Tschüß
Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Einklappen
X
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Danke!
Dann kontaktiere ich FA nach dem ich die Ergebnisse habe.
Viele Grüße!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Nein, das ist falsch.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo CKYHC,
grundsätzlich ist die Steuererklärung eine Jahressteuererklärung.
Und es gilt bei Kosten oder Erstattungen das Zu- und Abflussprinzip.
Eine Erstattung aus 2016 oder 2017 hat in der Steuererklärung für 2015 nichts verloren.
Kosten die 2015 entstehen können auch nicht später angesetzt werden.
Der sicherste Weg für dich -> besprich das mal mit deinem zuständigen Bearbeiter bei deinem Finanzamt.
Tschüß
Im Bereich der agb sind Erstattungen in den Folgejahren bereits in der Steuererklärung 2015 anzugeben.
Das Zu und Abflussprinzip gilt insofern nicht.
Wenn die Erstattung Jahre später doch größer oder kleiner war, dann ist der Steuerbescheid insofern zu ändern.
Du musst die Angabe dann dem Finanzamt anzeigen.
Entweder schriftlich oder telefonisch.
Eine komplette korrigierte Steuererklärung einzureichen ist nicht zu empfehlen, da es beiden Seiten nur mehr Aufwand kostet. Der Sachbearbeiter muss mühsam den Unterschied suchen.Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.05.2016, 17:46.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Hallo CKYHC,
grundsätzlich ist die Steuererklärung eine Jahressteuererklärung.
Und es gilt bei Kosten oder Erstattungen das Zu- und Abflussprinzip.
Eine Erstattung aus 2016 oder 2017 hat in der Steuererklärung für 2015 nichts verloren.
Kosten die 2015 entstehen können auch nicht später angesetzt werden.
Der sicherste Weg für dich -> besprich das mal mit deinem zuständigen Bearbeiter bei deinem Finanzamt.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Guten Tag,
eine Frage wurde noch nicht geantwortet: Was soll später gemacht werden, wenn reale Erstattung durch KK von abgeschätzte Erstattung abweichen wird?
(Formular für 2015 wird nach Absenden für Bearbeitung gesperrt...)
Viele Grüße!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Ja, Danke nochmals!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Hallo CKYHC,
aber ein Arbeitgeber bist du offensichtlich nicht, der Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung für seine Beschäftigten hat.
Deshalb verschiebe ich dich mal hier raus -> um andere nicht zu sehr zu verwirren.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Alles klar, dann werde ich es so wie geraten machen.
Viele Grüße!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Entweder insgesamt KfW-Förderung oder Lohnanteil Handwerkerleistung! Aufteilen ist nicht zulässig!In anderen Worten: kann man für "Energieeffizient sanieren programm" nur die Materialkosten in Anspruch nehmen und die Dienstleistung-Kosten von Steuer absetzen?
Die erwartbare Krankenkassenerstattung solltest du einfach realistisch einschätzen. Wenn das nicht möglich ist, dann schreibe dem Finanzamt ein paar Zeilen, warum das so ist.
Einen Kommentar schreiben:
-
CKYHC hat ein Thema erstellt Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430.
Kostenerstattung durch Krankenkasse und Energieeffizient sanieren programm 430
Guten Tag,
Ich muss das Formular für 2015 ausführen und habe paar Fragen dazu.
1) Im Jahr 2015 haben meine medizinische Kosten die zumutbare Belastung überstiegen.
Eventuell wird Krankenkasse ein Teil der Kosten erstatten (also nicht Krankenkasse-Beitrag und nicht Bonus, sondern "echte" Kosten).
Aktuell es ist noch nicht klar, wie viel und wann die Krankenkasse erstatten wird.
Es kann vorkommen, dass Erstattung (wenn überhaupt) erst in 2017 kommt.
Auch mit maximal mögliche Erstattung wäre die zumutbare Belastung überstiegen.
Im Elster-Formular gibt's ein Feld wo man erstattete Kosten (oder falls Anspruch auf Erstattung gibt) eintragen soll.
Was soll ich in das Feld eintragen?
Die erstattete Kosten sind noch nicht bekannt, es gab keine Erstattung in 2015, Erstattung wurde noch nicht beantragt.
Was soll man später gemacht werden falls Erstattung von eingetragene (erwartete) Summe abweichen wird?
2) Im 2015 wurden bei mir auch Sanierungsarbeiten in Wohnung geführt.
Die Arbeiten erfühlen "Energieeffizient sanieren programm 430" und deswegen können Kosten teilweise erstattet werden.
Kann man Dienstleistung-Kosten, die an der Wochung gemacht wurden, als Haushaltsnahe Dienstleistungen von der steuer absetzen falls die Dienstleistung-Kosten nicht für "Energieeffizient sanieren programm" in Anspruch genommen werden?
In anderen Worten: kann man für "Energieeffizient sanieren programm" nur die Materialkosten in Anspruch nehmen und die Dienstleistung-Kosten von Steuer absetzen?
Danke im Voraus!

Einen Kommentar schreiben: