Hi Leute,
ich habe jetzt tagelang im Internet gesucht und einfach keine klare Aussage gefunden.
Letztes Jahr war ich auf einem kostenlosen Steuerseminar für Studenten. Dort wurde mir erzählt, dass ich eine Werkstudententätigkeit während dem Studium als Dienstreise für meinen Verlustvortrag anrechnen lassen kann. Das wäre dann meines Erachtens unter Punkt 49/Reisekosten. Stimmt das? Wenn ja, wie würde ich das dort eintragen?
Oder müsste ich dann eine zweite "erste Tätigkeitsstelle" angeben?
Das wäre ein großer Unterschied weil ja dann nur eine Strecke berechnet wird und auch keine Verpflegungspauschale für die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Situation: Masterstudent mit Werkstudententätigkeit. 3x Die Woche in die Uni, 2x die Woche zum Arbeiten
Herzlichen Dank
ich habe jetzt tagelang im Internet gesucht und einfach keine klare Aussage gefunden.
Letztes Jahr war ich auf einem kostenlosen Steuerseminar für Studenten. Dort wurde mir erzählt, dass ich eine Werkstudententätigkeit während dem Studium als Dienstreise für meinen Verlustvortrag anrechnen lassen kann. Das wäre dann meines Erachtens unter Punkt 49/Reisekosten. Stimmt das? Wenn ja, wie würde ich das dort eintragen?
Oder müsste ich dann eine zweite "erste Tätigkeitsstelle" angeben?
Das wäre ein großer Unterschied weil ja dann nur eine Strecke berechnet wird und auch keine Verpflegungspauschale für die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Situation: Masterstudent mit Werkstudententätigkeit. 3x Die Woche in die Uni, 2x die Woche zum Arbeiten
Herzlichen Dank
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