Hallo zusammen,
ich bin Freiberufler und habe in 2015 mit ALG II aufgestockt. Dass ALG II im Gegensatz zu ALG I nicht in die Steuererklärung eingetragen werden muss, weiß ich. Ebenso, dass ich die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht absetzen kann (ist ja auch logisch). Wie sieht es aber aus, wenn ich in 2015 so viel Einkommen hatte, dass ich einen großen Teil des geleisteten ALG II zurückzahlen musste bzw. diverse Aufrechnungen auf das ALG II stattgefunden haben? So war es nämlich bei mir. Aktuell zahle ich auch noch gegen mich offene Forderungen zurück. Nun zu meiner eigentlichen Frage: In den Rückzahlungen bzw. Aufrechnungen sind doch auch anteilig die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten - oder mache ich da einen Denkfehler? Müsste ich dann nicht auch irgendetwas von der Steuer absetzen können?
Danke für die Antworten!! Ich weiß, ich bin spät dran mit der Steuererklärung. :-/
ich bin Freiberufler und habe in 2015 mit ALG II aufgestockt. Dass ALG II im Gegensatz zu ALG I nicht in die Steuererklärung eingetragen werden muss, weiß ich. Ebenso, dass ich die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht absetzen kann (ist ja auch logisch). Wie sieht es aber aus, wenn ich in 2015 so viel Einkommen hatte, dass ich einen großen Teil des geleisteten ALG II zurückzahlen musste bzw. diverse Aufrechnungen auf das ALG II stattgefunden haben? So war es nämlich bei mir. Aktuell zahle ich auch noch gegen mich offene Forderungen zurück. Nun zu meiner eigentlichen Frage: In den Rückzahlungen bzw. Aufrechnungen sind doch auch anteilig die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten - oder mache ich da einen Denkfehler? Müsste ich dann nicht auch irgendetwas von der Steuer absetzen können?
Danke für die Antworten!! Ich weiß, ich bin spät dran mit der Steuererklärung. :-/
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