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ALG II und Steuererklärung

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    ALG II und Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich bin Freiberufler und habe in 2015 mit ALG II aufgestockt. Dass ALG II im Gegensatz zu ALG I nicht in die Steuererklärung eingetragen werden muss, weiß ich. Ebenso, dass ich die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht absetzen kann (ist ja auch logisch). Wie sieht es aber aus, wenn ich in 2015 so viel Einkommen hatte, dass ich einen großen Teil des geleisteten ALG II zurückzahlen musste bzw. diverse Aufrechnungen auf das ALG II stattgefunden haben? So war es nämlich bei mir. Aktuell zahle ich auch noch gegen mich offene Forderungen zurück. Nun zu meiner eigentlichen Frage: In den Rückzahlungen bzw. Aufrechnungen sind doch auch anteilig die für mich geleisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten - oder mache ich da einen Denkfehler? Müsste ich dann nicht auch irgendetwas von der Steuer absetzen können?

    Danke für die Antworten!! Ich weiß, ich bin spät dran mit der Steuererklärung. :-/

    #2
    AW: ALG II und Steuererklärung

    Klares nein. Wenn die Einnahme steuerfrei ist, ist es auch deren Rückzahlung. Die zweitrangige Frage der zeitlichen Zuordnung stellt sich dann nicht mehr.

    Beispiel: A bekommt in 01 5.000 € ALG II und muss in 02 3.000 € zurückzahlen. B hingegen bekommt in 01 gleich richtig 3.000 €.

    Nach Deiner Meinung müsste A die 3.000 €-Rückzahlung geltend machen können. Wenn das richtig WÄRE, wäre er ja ungerechtfertigt steuerlich besser gestellt als B, obwohl BEIDE per Saldo genau 3.000 € steuerfreies ALG II bekommen haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: ALG II und Steuererklärung

      Das hört sich sehr logisch an. Vielen Dank für die Antwort!

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