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Kleingewerbe abgemeldet

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    Kleingewerbe abgemeldet

    Hallo,

    eine Frage zum Them Kleingewerbe: Ich habe mein Gewerbe im November 2015 abgemeldet und habe nun ein Problem bei der Erstellung der EÜR. Ich habe das Häckchen gesetzt bei Zeile 9, "Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)". Nun erscheint bei der weiteren Bearbeitung des Formulars irgendwann die Meldung :

    "Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor."

    Was muss ich tun? Ich steige da leider absolut nicht durch und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Kleingewerbe abgemeldet

    Du musst eine Schlussbilanz erstellen und den Aufgabegewinn ermitteln.

    Mit der Lohnsteuerbescheinigung und der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kleingewerbe abgemeldet

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du musst eine Schlussbilanz erstellen und den Aufgabegewinn ermitteln.

      Mit der Lohnsteuerbescheinigung und der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage nichts zu tun.
      Danke für die schnelle Antwort
      Und wo finde ich das entsprechende Formular? Oder kann ich da einfach eine Excel Tabelle erstellen? Ich habe nicht wirklich viel verdient und auch keine Anlagevermögen.
      Da diese Frage bei der Erstellung meiner elektronischen Steuererklärung aufgetreten ist habe ich das einfach mal hier erstellt.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleingewerbe abgemeldet

        Es gibt dafür kein Formular. Wenn der Geschäftsbetrieb nicht sehr umfangreich und kein Anlagevermögen vorhanden war, solltest du das mit Excel hinbringen.

        Wir können dir aber dabei nicht helfen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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