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Verständnisproblem mi Verlustvortrag

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    Verständnisproblem mi Verlustvortrag

    Hallo, ich bin selbständig und kämpfe gerade mit meiner Steuererklärung für 2015, speziell mit dem Punkt Verlustvortrag in der Anlage KAP (der sich dann ja auf das Jahr 2014 bezieht). Ich habe über die Jahre mit Aktien viel Verlust eingefahren. Meine Online-Bank weist unter dem entsprechenden Stichwort zwei Punkte auf: "Aktien-Verlustverrechnungstopf 2016" (hier sind 0 € angegeben) und "Allgemeiner Verlustverrechnungstopf 2016" (hier ist eine gewisse Minussumme an nicht verrechneten Verlusten genannt).
    Muss ich überhaupt etwas machen? Ich dachte, bei zukünftigen Gewinnen würde die Bank dann automatisch auf die Abführung der Quellensteuer verzichten - sozusagen so lange, bis der negative Betrag wieder egalisiert ist. Oder muss ich das beim Finanzamt quasi anmelden?
    Wenn ja, dann welche Summe? Ich weiß ja nicht, wie das Stand Ende 2014 aussah?
    Bin da sehr verwirrt und für jedes Licht im Dunkel dankbar ...

    #2
    AW: Verständnisproblem mi Verlustvortrag

    Die Verlustverrechnungstöpfe werden von der Bank verwaltet. Solange du keine Verlustbescheinigung beantragst, bleibt das auch so.

    Du musst da nichts machen! Die Frage hat allerdings mit Elster nichts zu tun!

    http://www.bankazubi.de/wissenspool/...&artikelid=341
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verständnisproblem mi Verlustvortrag

      Da habe ich mit dem Forum wohl nicht aufgepasst.
      Umso mehr aber vielen Dank für die klärende Antwort!

      Kommentar

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