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Abgabefrist bei Korrektur?

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    Abgabefrist bei Korrektur?

    Guten morgen,

    wie verhält es sich, wenn man eine Steuererklärung inkl. Signatur fristgemäß abgegeben hat, einem aber danach (vor Erstellung eines Steuerbescheides) noch ein Fehler auffällt?

    Sollte man dann die Erklärung korrigieren und erneut senden? Wenn ja, gilt die Steuererklärung dann als verspätet abgegeben (mit den eventuell drohenden Verspätungszuschlägen) obwohl die erste mit dem Fehler ja fristgemäß eingegangen war?

    Oder gilt trotz der Korrektur (vor Steuerbescheid, danach wäre ja eh ein Widerspruch zu fertigen), das erste Eingangsdatum für die Frist?

    Danke,
    Markus

    #2
    AW: Abgabefrist bei Korrektur?

    Zitat von computing Beitrag anzeigen
    Guten morgen,

    wie verhält es sich, wenn man eine Steuererklärung inkl. Signatur fristgemäß abgegeben hat, einem aber danach (vor Erstellung eines Steuerbescheides) noch ein Fehler auffällt?

    Sollte man dann die Erklärung korrigieren und erneut senden? Wenn ja, gilt die Steuererklärung dann als verspätet abgegeben (mit den eventuell drohenden Verspätungszuschlägen) obwohl die erste mit dem Fehler ja fristgemäß eingegangen war?

    Oder gilt trotz der Korrektur (vor Steuerbescheid, danach wäre ja eh ein Widerspruch zu fertigen), das erste Eingangsdatum für die Frist?

    Danke,
    Markus
    Hallo,
    man sollte Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen, weil: Vielleicht ist der Steuerbescheid bereits unterwegs.

    Das Eingangsdatum ist die authentifizierte Erklärung oder das Papier der komprimierten Erklärung
    Zuletzt geändert von stiller; 29.05.2016, 10:41. Grund: Eingang
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Abgabefrist bei Korrektur?

      Das bedeutet in dem konkreten Fall, die signierte Steuererklärung ist z.B. am 25.05. beim Finanzamt eingegangen, dass, sobald mal die Korrektur nach dem 31.05. schickt die gesamte Erklärung als verspätet eingegangen gilt? Oder ist aufgrund des erstmaligen Eingangs innerhalb der Frist die Korrektur nicht schädlich bzgl. der Frist?

      Kommentar


        #4
        AW: Abgabefrist bei Korrektur?

        Zitat von computing Beitrag anzeigen
        Das bedeutet in dem konkreten Fall, die signierte Steuererklärung ist z.B. am 25.05. beim Finanzamt eingegangen, dass, sobald mal die Korrektur nach dem 31.05. schickt die gesamte Erklärung als verspätet eingegangen gilt? Oder ist aufgrund des erstmaligen Eingangs innerhalb der Frist die Korrektur nicht schädlich bzgl. der Frist?
        Wenn die Erklärung am 25.05. authentifiziert gesendet wurde, ist die Frist gewahrt.
        VOR einer neuen Sendung nimm Kontakt mit Deinem FA auf!
        Eine gesendete Korrektur am 25.05. wäre unschädlich.
        Zuletzt geändert von stiller; 29.05.2016, 11:02.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Abgabefrist bei Korrektur?

          Vielen Dank!

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