Guten morgen,
wie verhält es sich, wenn man eine Steuererklärung inkl. Signatur fristgemäß abgegeben hat, einem aber danach (vor Erstellung eines Steuerbescheides) noch ein Fehler auffällt?
Sollte man dann die Erklärung korrigieren und erneut senden? Wenn ja, gilt die Steuererklärung dann als verspätet abgegeben (mit den eventuell drohenden Verspätungszuschlägen) obwohl die erste mit dem Fehler ja fristgemäß eingegangen war?
Oder gilt trotz der Korrektur (vor Steuerbescheid, danach wäre ja eh ein Widerspruch zu fertigen), das erste Eingangsdatum für die Frist?
Danke,
Markus
wie verhält es sich, wenn man eine Steuererklärung inkl. Signatur fristgemäß abgegeben hat, einem aber danach (vor Erstellung eines Steuerbescheides) noch ein Fehler auffällt?
Sollte man dann die Erklärung korrigieren und erneut senden? Wenn ja, gilt die Steuererklärung dann als verspätet abgegeben (mit den eventuell drohenden Verspätungszuschlägen) obwohl die erste mit dem Fehler ja fristgemäß eingegangen war?
Oder gilt trotz der Korrektur (vor Steuerbescheid, danach wäre ja eh ein Widerspruch zu fertigen), das erste Eingangsdatum für die Frist?
Danke,
Markus
Kommentar