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Kleinunternehmer: Richtiges Vorgehen Privatentnahme

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    Kleinunternehmer: Richtiges Vorgehen Privatentnahme

    Guten Tag liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

    ich bin Kleinunternehmer (Print - Webdesign, Motion-Design) und mit ca. 10TEUR Einnahmen im Jahr auch weit unter der Grenze (das wird auch so bleiben). Beim Finalisieren meiner Steuer für 2015 bin ich auf einen Fall gestoßen, den ich mir mit Hilfe von Google und Bekanntenkreis leider nicht so richtig beantworten kann. Ich hoffe, dass ich hier etwas Hilfe finde:

    2012 habe ich mir eine DSLR-Kamera gekauft (Neupreis 680 EUR), da ich Kunden habe / hatte, die eigene Fotos für ihre Projekte verwenden wollten. Korrekt habe ich diese auch als Gut für Abschreibungen hinterlegt (7 Jahre). Seit Q4/2015 verwende ich die Kamera allerdings ausschließlich nur noch Privat. Nun habe ich in meinem Steuerprogramm (SteuerSparErklärung für Selbstständige 2016) die Möglichkeit für bspw. den 01.10 eine Entnahme auszuwählen. Das Programm fragt danach nach einem Erlös. Nun zu meinen Fragen:

    1) Welcher Wert ist hier korrekt? Verkauft habe ich das Produkt ja nicht?! Trage ich nämlich 0 EUR dort ein, habe ich eine Steuerentlastung von ca. 350 EUR für 2015. Wäre das so richtig?
    2) Würde ich sie im Nachhinein verkaufen, wie gebe ich das in der Steuer an? Muss ich, bspw. über ebay, dann eine Rechnung an den Käufer schreiben? Oder spielt das keine Rolle mehr, weil sie in meinen Privatbesitz gewandert ist? Vor allem, welche EUR Werte gebe ich an, wenn ich die Kamera als Bundle verkaufen würde?
    3) Was wäre denn, wenn der Artikel defekt ist? Wie gebe ich denn sowas an?

    Ich möchte hier nichts falsch machen, da ich das Gefühl habe, dass man hier recht viel falsch machen kann . In meinen Augen kann es nicht richtig sein, dass ich ein Gut über die Firma kaufe, es irgendwann kostenfrei in meinen Privatbesitz übergehen lasse und danach unabhängig der Firma privat verkaufe.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von djsunrise19; 29.05.2016, 12:15.

    #2
    AW: Kleinunternehmer: Richtiges Vorgehen Privatentnahme

    Deine Frage ist eine steuerrechtliche Frage.
    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    In diesem Forum geht es ausschließlich um Elster-Probleme, nicht jedoch um steuerrechtliche Probleme.

    Zu 1) Nein, Null ist natürlich falsch. Einzutragen ist der Entnahmewert.

    https://www.smartsteuer.de/portal/le.../Entnahme.html
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 29.05.2016, 13:29.
    Mfg

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