Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erstattete Reisekosten wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erstattete Reisekosten wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    der letzte Punkt meiner Einkommensteuererklärung 2015 scheint der schwierigste und auch eine ausgedehnte Suche half nicht. Vermutlich ist die Antwort total simpel
    Ich bin Besitzer einer BC100, mein Arbeitgeber war so freundlich und erstattete mir Dienstreisekosten, die bei Buchung von Zugtickets mit einer BC50 entstanden wären.
    So komme ich auf eine erstattete Summe von 360 Euro, die laut meiner Recherche einen geldwerten Vorteil darstellen und als steuerpflichtiges Einkommen gelten.

    Wo gebe ich diesen Betrag in meiner Einkommensteuererklärung an?

    Vielen Dank im Voraus,
    Michael R.

    #2
    AW: Erstattete Reisekosten wo eintragen?

    So komme ich auf eine erstattete Summe von 360 Euro, die laut meiner Recherche einen geldwerten Vorteil darstellen und als steuerpflichtiges Einkommen gelten.
    Hat dir denn dein Arbeitgeber das konkret im Rahmen von Reisekostenabrechnungen steuerfrei erstattet oder wurde es pauschaliert und dem Lohnsteuerabzug unterworfen, dann wäre es ja nicht zusätzlich zu erklären?

    Wenn eine steuerfreie Erstattung erfolgt ist, wirst du ja auch die Fahrtkosten für deine Dienstreisen unter Auswärtstätigkeit erklären wollen oder nicht?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Erstattete Reisekosten wo eintragen?

      Hi Charlie24,

      hab Dank für Deine Antwort. Ich habe die Teilbeträge, die zusammen 360 Euro ergeben, direkt auf mein Konto samt dem Betreff "Reisekostenerstattung" überwiesen bekommen. Diese Summe ist bislang steuerlich nicht berücksichtigt worden, weswegen ich diese ehrlicherweise angeben möchte. Die Frage ist eben, an welcher Stelle ich das tue.
      Zu Deiner zweiten Frage:
      Fahrkosten sind mir ja nicht tatsächlich entstanden, da ich eine BC100 besitze, welche ich bereits als Werbungskosten angegeben habe.

      Viele Grüße
      Michael R.
      Zuletzt geändert von Pandabaer; 29.05.2016, 14:12.

      Kommentar


        #4
        AW: Erstattete Reisekosten wo eintragen?

        Fahrkosten sind mir ja nicht tatsächlich entstanden, da ich eine BC100 besitze, welche ich bereits als Werbungskosten angegeben habe.
        Wenn das mit den Werbungskosten so anerkannt wird, wozu ich nichts sagen kann, und du keine Möglichkeit siehst, den Erstattungsbetrag in Zeile 51 der Anlage N einzutragen,

        dann kannst du den Betrag notfalls in Zeile 20 der Anlage N angeben.

        http://www.reisekostenabrechnung.com...tenabrechnung/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Erstattete Reisekosten wo eintragen?

          Genau danach hatte ich gesucht, vielen Dank für die Unterstützung!

          Viele Grüße
          Michael R.

          Kommentar

          Lädt...
          X