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Frage zur anmeldung eines Kleingewerbes/Nebengewerbes als Student

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    Frage zur anmeldung eines Kleingewerbes/Nebengewerbes als Student

    Hallo,

    Ich spiele seit längerem mit dem Gedangen ein Kleingewerbe neben dem Studium zu gründen, aber je mehr und intensiver ich mich mit der ganzen Thematik beschäftige, desto mehr fragen habe ich .

    Ich stelle einfach mal die 2 Fragen die mich am meisten beschäftigen und wäre sehr erfreut wenn jemand da mehr Erfahrung hat wie ich und eine Antwort parat hat.

    1. Nach meiner Versicherung (Techniker Krankenkassse), darf ich als Student einer Nebenbeschäftigung/einem Nebengewerbe von bis zu 20 Stunden die Woche nachgehen, jedoch muss das Studium meine Hauptbeschäftigung sein, sonst muss ich mich umversichern(was ich ja nicht will und kann).
    Ist ja alles schön und gut dachte ich, einfach nicht mehr als 20 Stunden arbeiten und alles ist in Ordnung, aber jetzt habe ich herrausgefunden das ein Nebengewerbe auch unter 20 Stunden ein Hauptgewerbe sein kann, wenn das Nebengewerbe das Hauptgewerbe im wirtschaftlichen Sinne übersteigt(also mehr einkommen abwirft?).
    Da ich weder BaföG noch änliches beziehe(lebe noch von einem Polster meiner Ausbildung) und auch sonst keine Staatliche unterstützung erhalte(Vater verdient zu viel),
    kann ich dann überhaupt ein Nebengewerbe anmelden ? durch meine Haupttätigkeit (Uni) verdiene ich ja nichts.

    Oder kann ich einfach ein Kleingewerbe anmelden und bleibe unter 20 Stunden die Woche und dann bleibt die Uni automatisch meine Hauptbeschäftigung und es hat somit keine konsiquenzen auf meine Krankenkasse?
    Und wie schauts dann eigentlich mit Sozialversicherungsbeiträgen o.ä. aus?

    2. Ich habe zudem gelesen, dass nach Anmeldung eines Kleingewerbes, eventuel eine Eintragung in die Handelskammer vorgenommen wird, bei der man dann einen Jährlichen Mitgliedsbeitrag Zahlen muss, was hat es damit auf sich?


    Für beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr, sehr dankbar

    #2
    AW: Frage zur anmeldung eines Kleingewerbes/Nebengewerbes als Student

    Zitat von Disto Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich spiele seit längerem mit dem Gedangen ein Kleingewerbe neben dem Studium zu gründen, aber je mehr und intensiver ich mich mit der ganzen Thematik beschäftige, desto mehr fragen habe ich .

    Ich stelle einfach mal die 2 Fragen die mich am meisten beschäftigen und wäre sehr erfreut wenn jemand da mehr Erfahrung hat wie ich und eine Antwort parat hat.

    1. Nach meiner Versicherung (Techniker Krankenkassse), darf ich als Student einer Nebenbeschäftigung/einem Nebengewerbe von bis zu 20 Stunden die Woche nachgehen, jedoch muss das Studium meine Hauptbeschäftigung sein, sonst muss ich mich umversichern(was ich ja nicht will und kann).
    Ist ja alles schön und gut dachte ich, einfach nicht mehr als 20 Stunden arbeiten und alles ist in Ordnung, aber jetzt habe ich herrausgefunden das ein Nebengewerbe auch unter 20 Stunden ein Hauptgewerbe sein kann, wenn das Nebengewerbe das Hauptgewerbe im wirtschaftlichen Sinne übersteigt(also mehr einkommen abwirft?).
    Da ich weder BaföG noch änliches beziehe(lebe noch von einem Polster meiner Ausbildung) und auch sonst keine Staatliche unterstützung erhalte(Vater verdient zu viel),
    kann ich dann überhaupt ein Nebengewerbe anmelden ? durch meine Haupttätigkeit (Uni) verdiene ich ja nichts.

    Oder kann ich einfach ein Kleingewerbe anmelden und bleibe unter 20 Stunden die Woche und dann bleibt die Uni automatisch meine Hauptbeschäftigung und es hat somit keine konsiquenzen auf meine Krankenkasse?
    Und wie schauts dann eigentlich mit Sozialversicherungsbeiträgen o.ä. aus?

    2. Ich habe zudem gelesen, dass nach Anmeldung eines Kleingewerbes, eventuel eine Eintragung in die Handelskammer vorgenommen wird, bei der man dann einen Jährlichen Mitgliedsbeitrag Zahlen muss, was hat es damit auf sich?


    Für beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr, sehr dankbar
    Hallo,
    siese Fragen haben mit dem Verfahren ELSTER nichts zu tun.
    Frage besser die Handelskammer, einen Steuerberater oder Fachanwalt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur anmeldung eines Kleingewerbes/Nebengewerbes als Student

      Deine Fragen haben nicht nur mit Elster nichts zu tun, sie betreffen noch nicht einmal das Steuerrecht,

      sondern im Wesentlichen die besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln, die für Studenten bezüglich der Krankenversicherung gelten.

      Damit bist du hier wirklich völlig verkehrt!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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