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Lohnnebenkosten nicht abgezogen

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    Lohnnebenkosten nicht abgezogen

    Hallo,

    mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir meine Urlaubsabgeltung brutto überwiesen.

    Demnach konnten die Lohnnebenkosten nicht in der Steuererklärung abgezogen werden und das zu versteuernde Einkommen fällt in meinem Steuerbescheid dementsprechend höher aus.

    Ist das so korrekt? Sollten nicht zumindest die Arbeitgeberanteile abgezogen werden, da dies nicht mein Verschulden ist?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Lohnnebenkosten nicht abgezogen

    Zitat von Martin84 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir meine Urlaubsabgeltung brutto überwiesen.

    Demnach konnten die Lohnnebenkosten nicht in der Steuererklärung abgezogen werden und das zu versteuernde Einkommen fällt in meinem Steuerbescheid dementsprechend höher aus.

    Ist das so korrekt? Sollten nicht zumindest die Arbeitgeberanteile abgezogen werden, da dies nicht mein Verschulden ist?

    Vielen Dank im Voraus!
    Wenn nichts abgezogen wurde, kann doch auch nichts berücksichtigt werden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnnebenkosten nicht abgezogen

      Das verstehe ich natürlich.

      Aber mich wundert es, dass ich darunter „leiden“ muss, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil nicht bezahlt. Ist das so richtig?

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnnebenkosten nicht abgezogen

        Zitat von Martin84 Beitrag anzeigen
        Das verstehe ich natürlich.

        Aber mich wundert es, dass ich darunter „leiden“ muss, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil nicht bezahlt. Ist das so richtig?
        Warum "leidest" du darunter?
        Wenn der Arbeitgeber die Steuer abgezogen hätte, dann hättest du ja netto auch weniger ausgezahlt bekommen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnnebenkosten nicht abgezogen

          Zitat von Martin84 Beitrag anzeigen
          Sollten nicht zumindest die Arbeitgeberanteile abgezogen werden
          Es gibt keine Arbeitgeberanteile zur Einkommensteuer.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnnebenkosten nicht abgezogen

            Nicht der Arbeitgeber zahlt "seinen" Anteil, sondert er führt FÜR DICH einen Teil DEINES Lohns als Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt ab. Per Saldo -vom Zinsvor- oder Nachteil mal abgesehen- ist es somit doch egal, ob z.B. der Arbeitgeber 1.000 € Lohnsteuer abführt und Du vielleicht bei der Veranlagung 200 € zurückbekommst oder ob der Arbeitgeber 0 € abführt und Du 800 € bei der Veranlagung nachzahlst. Es sind und bleiben per Saldo in meinem Beispiel endgültige 800 €.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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