Hallo Liebe Leute!
Folgendes Sachverhalt:
Ich bin gerade am Bauen eines Zwei-Familien-Hauses. Eine Wohnung wird selbst genutzt, das andere an mein Vater vermietet. Nun sind im Jahr 2015 diverse Baukosten entstanden (z.B. Grundstückskauf, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Architekt usw....), das Haus wird aber erst dieses Jahr fertiggebaut, sodass ich keine Einnahmen in 2015 hatte. Ich wollte eigentlich die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigen/anrechnen, wenn ich Mieteinnahmen bekomme. Muss ich nun Anlage V anlegen und dort die Kosten eintragen, die in 2015 entstanden sind oder erst 2016? Wenn ja: Wie kann ich in Elster anmerken, dass die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigt werden sollen? Mein Ziel ist es nämlich, von den Mieteinnahmen die Abschreibungen abzuziehen.
Für eure Hilfe schonmal vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Liebe Grüße
Kaan
Folgendes Sachverhalt:
Ich bin gerade am Bauen eines Zwei-Familien-Hauses. Eine Wohnung wird selbst genutzt, das andere an mein Vater vermietet. Nun sind im Jahr 2015 diverse Baukosten entstanden (z.B. Grundstückskauf, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Architekt usw....), das Haus wird aber erst dieses Jahr fertiggebaut, sodass ich keine Einnahmen in 2015 hatte. Ich wollte eigentlich die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigen/anrechnen, wenn ich Mieteinnahmen bekomme. Muss ich nun Anlage V anlegen und dort die Kosten eintragen, die in 2015 entstanden sind oder erst 2016? Wenn ja: Wie kann ich in Elster anmerken, dass die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigt werden sollen? Mein Ziel ist es nämlich, von den Mieteinnahmen die Abschreibungen abzuziehen.
Für eure Hilfe schonmal vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Liebe Grüße
Kaan
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