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Hausbau & Abschreibungen

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    Hausbau & Abschreibungen

    Hallo Liebe Leute!

    Folgendes Sachverhalt:

    Ich bin gerade am Bauen eines Zwei-Familien-Hauses. Eine Wohnung wird selbst genutzt, das andere an mein Vater vermietet. Nun sind im Jahr 2015 diverse Baukosten entstanden (z.B. Grundstückskauf, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Architekt usw....), das Haus wird aber erst dieses Jahr fertiggebaut, sodass ich keine Einnahmen in 2015 hatte. Ich wollte eigentlich die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigen/anrechnen, wenn ich Mieteinnahmen bekomme. Muss ich nun Anlage V anlegen und dort die Kosten eintragen, die in 2015 entstanden sind oder erst 2016? Wenn ja: Wie kann ich in Elster anmerken, dass die Abschreibungen erst ab 2016 berücksichtigt werden sollen? Mein Ziel ist es nämlich, von den Mieteinnahmen die Abschreibungen abzuziehen.

    Für eure Hilfe schonmal vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
    Liebe Grüße
    Kaan

    #2
    AW: Hausbau & Abschreibungen

    Das sind alles Fragen, die mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- nichts zu tun haben!

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hausbau & Abschreibungen

      Meines Erachtens ist das keine Steuerberatung. Ich weiss ja, was ich haben will: Die Kosten, die 2015 entstanden sind und erwähnt werden, sollen erst nächstes Jahr als Abschreibungen berücksichtigt werden. Nach langer Suche habe ich dazu keine Wahlmöglichkeit in Elster gefunden.

      Kommentar


        #4
        AW: Hausbau & Abschreibungen

        Zitat von kayc Beitrag anzeigen
        Nach langer Suche habe ich dazu keine Wahlmöglichkeit in Elster gefunden.
        Es wird eigentlich nicht anders eingetragen als in den Papierformularen.

        Kommentar


          #5
          AW: Hausbau & Abschreibungen

          Bevor du hier völlig ahnungslos von Bord gehst: Die Afa beginnt erst mit der Fertigstellung des Objekts.

          Es gibt eventuell aber auch andere Aufwendungen, die bereits in 2015 geltend gemacht werden müssen.

          Aber da greift nun mal das Steuerberatungsverbot!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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