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Kapitalertragssteuer

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    Kapitalertragssteuer

    Ich habe 2015 aus Aktiengewinnen Kapitalertragssteuer gezahlt.

    2016 habe ich bisher mit Aktienverkäufen Verluste realisiert.

    Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer rückerstattet zu bekommen ?

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer

    Ein Verlustrücktrag bei Kapitalerträgen ist gesetzlich nicht vorgesehen!

    Mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- hat deine Frage außerdem nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalertragssteuer

      Du musst doch nur Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer zahlen, wenn du über dem Freibetrag von 801 Euro liegst.
      Wenn du mit deiner Frau gemeinsam Einnahmen erzielst liegt der Freibetrag sogar noch höher.
      Hast du das beachtet? Hier kannst du nochmal genau nachlesen: http://www.financescout24.de/wissen/...geltungssteuer
      Wenn du jedoch darüber liegst, seh ich keine Chance Steuern zurück zubekommen...

      VG GerdNi

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalertragssteuer

        Anlage Kap, Haken bei Antrag auf Günstigerprüfung .
        Ergebnis ist abhängig vom persönlichen Steuersatz

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