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Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

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    Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

    Liebes Forum,

    bin imSteuerjahr 2015 ab März getrennt lebend mit zunächst Zweitwohnsitz und im letzten Vierteljahr ERSTWOHNSITZ abweichend von der Heimatadresse.
    Es wird für 2015 noch eine GEMEINSAME Steuererklärung erstellt mit Zusammenveranlagung.

    FRAGE Wie ist in der Erklärung bezüglich einer doppelten Haushaltsführung die veränderte Wohnsituation steuerlich anzugeben? (Einkommensart Pension u. Einkommen aus selbstständiger Arbeit (Tätigkeit überwiegend im Bereich/Nähe des neuen Zweitwohnsitzes bzw. späteren Erstwohnsitz)?

    Ganz Herzlichen Dank iVoraus

    Hans

    #2
    AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

    Für das Finanzamt sind Begriffe wie Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz, Heimatadresse vollkommen unerheblich. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Verhältnisse.

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      #3
      AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

      Inwiefern liegt den überhaupt ein doppelter Haushalt (zwei Wohnsitze gleichzeitig aus beruflichem Anlass) vor?

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        #4
        AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

        Vielen Dank für die schnellen Antworten!
        Von Februar 2015 bis August 2015 lag eine "überwiegend" beruflich veranlasste VERLAGERUNG der freiberuflichen Tätigkeit nach Süddeutschland vor.
        Das sich gegen Ende 2015 bzw. ab Februar 2016 ein dauerhaft GETRENNTLEBEND Status und in Mai 2016 die erfolgte Trennung/Scheidung spielt für die Deklarierung der 2015 Steuer KEINE ROLLE?

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          #5
          AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

          Könnte sein.

          Zwei Wohnungen bestanden demnach im Februar (oder bis Mai?), die Daten änderten sich grade nochmal.

          Ob zunächst die berufliche Veranlassung oder erst die private Trennung für den Wohnungswechsel maßgebend war, kann hier niemand beurteilen. Du wirst es halt glaubhaft darlegen müssen, dass die private Mitveranlassung von untergeordneter Bedeutung war.

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            #6
            AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

            Was passiert in 2016, wenn FA "rückwirkend" erkennt, dass letztlich beruflich veranlasste DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG im Folgejahr in eine privat veranlasste endgültige Trennung endet?

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              #7
              AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

              Zitat von hansa1000 Beitrag anzeigen
              Was passiert in 2016, wenn FA "rückwirkend" erkennt, dass letztlich beruflich veranlasste DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG im Folgejahr in eine privat veranlasste endgültige Trennung endet?
              Das musst du schon direkt mit deinem Finanzamt besprechen.

              Im schlimmsten Fall geht das Finanzamt von Steuerhinterziehung aus, wenn Angaben gemacht wurden, die nicht der Wahrheit entsprechen.
              Mfg

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                #8
                AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

                Danke für die erneut schnellen Antworten! Der letzte Hinweis auf die "Steuerhinterziehung" ist wohl etwas zu stark geraten!

                Ich habe verstanden, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung für einen Zeitraum von 3-4 Monaten angeführt werden kann!
                Was wären denn die HAUPTKRITERIEN, gemäß denen das FA die Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb des bisherigen Wohnorts bzw. Umgebung akzeptiert oder verwirft?
                Danke iV
                Hans

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                  #9
                  AW: Getrennt lebend + doppelte Haushaltsführung

                  Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten (vgl. Steuerberatungsgesetz).

                  Das hier ist ein Forum rund um Elster-Produkte.

                  Mit Elster hat deine Frage jetzt aber nichts mehr zu tun.

                  Ansprechpartner sollte daher entweder dein Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder dein Finanzamt sein.
                  Alternativ gibt's auch Steuerfachliteratur oder allgemeine Informationen auf Internetseiten (wobei es hier auch viele unseriöse Internetseiten mit falschen oder veralteten Rechtsstand gibt).
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 30.05.2016, 20:25.
                  Mfg

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