Dienstfahrzeug 1% Regelung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Dominik G
    antwortet
    Ok ich danke euch für eure Hilfe.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Dominik G Beitrag anzeigen
    meine Kilometer zur Arbeit
    Da ging Charlie ja schon drauf ein:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du kannst ganz normal die Entfernungspauschale erklären

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dominik G
    antwortet
    Ok.
    Damit ich euch richtig verstehe ist das durch das erhöhte Brutto schon einberechnet.

    Und die Privatfahrten oder meine Kilometer zur Arbeit (52km).
    Da kann ich nichts von der Steuer absetzen.

    Fahrtenbuch will ich nie mehr schreiben

    lg domi

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Du kannst ganz normal die Entfernungspauschale erklären. Wenn du an der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode etwas ändern willst, geht das nur,

    wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    Ist doch schon. Der Arbeitgeber hat das -siehe Deine Gehaltsabrechnungen- einberechnet und entsprechend Deinen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn erhöht, der dann entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 steht.

    Oder meinst Du mit "berücksichtigen" steuermindernd angeben ? Geht aber nicht, denn das ist zu versteuern.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dominik G
    antwortet
    Ich bin Angestellter.
    Kann ich das in der Steuer nicht berücksichtigen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe seit September 2019 einen Firmenfahrzeug was mit 1% versteuert wird.
    Hast du eine eigene Firma oder bist du Arbeitnehmer? Bei Arbeitnehmern wickelt das der AG über die Lohnsteuer ab.

    Als Selbstständiger muss man die private KFZ-Nutzung in der EÜR erklären.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dominik G
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu hier, weil ich einfach nicht weiter kommen. Zum zweiten Mal mache ich meine Steuer jetzt selbst über Elster.

    Jetzt zu meiner Frage.

    Ich habe seit September 2019 einen Firmenfahrzeug was mit 1% versteuert wird.
    Berechnet habe ich schon alles.
    (Bruttolistenpreis×0,03%×Monate) und so weiter.

    Nur weiß ich nicht wo ich das eintragen muss.
    Ich habe soviel gelesen darüber und weiß nicht weiter

    Wenn mir jemand sagen könnte wo ich das eintragen muss wäre ich ihm sehr dankbar.


    Ich wünsche allen noch einen schönen Feiertag.
    lg domi.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    @trabajador

    Wenn du mit deinem Problem/Lösung bis vor das FG ziehen musstest um eine Klärung herbeizuführen, so ist dies definitiv kein Tipp den man in einem öffentlichen Forum weitergeben kann.
    Denn ein FG Urteil ist grundsätzlich immer erst einmal eine Einzelfallentscheidung und hat keine Bindungswirkung für andere Steuerfälle. Und Urteile selbst sind leider auch teilweise Glückssache je nachdem bei welchem FG man klagt und welchen Richter man bekommt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Hallo trabajador,

    dein Bearbeiter im Finanzamt hat da keinen Einfluss darauf -> das ist sicherlich ein Fall für die Politiker, aber das hat jetzt mit ELSTER nichts mehr zu tun, da lassen wir das lieber.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • trabajador
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ist doch toll -> eine Vereinfachung verhindert in Zukunft Kosten durch langfristige Klagen vor dem Finanzgericht.

    Tschüß
    schön für die Beamten. Allerdings sind die nicht fähig auf aktuelle Rohölpreise zu reagieren. Die Pauschalen stammen noch aus der Zeit, als das Barrel 140 Euro und der Liter Benzin 1,70 kostete.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Zitat von trabajador Beitrag anzeigen
    ....... Inzwischen wurde die Sache allerdings auch vereinfacht bzw. verschlechtert durch die Kilometerpauschale bei der Tankkarte.
    Hallo,

    ist doch toll -> eine Vereinfachung verhindert in Zukunft Kosten durch langfristige Klagen vor dem Finanzgericht.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • trabajador
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    @ trabajador

    Da hast du aber einen sehr kulanten Bearbeiter beim Finanzamt erwischt.
    Denn der Nachweis, dass der geldwerte Vorteil vom AG unzutreffend versteuert wurde ist üblicherweise durch das Fahrtenbuch zu führen.
    Daher wird bei dem für mich zuständigen FA in solchen Fällen immer das Fahrtenbuch angefordert. Die einzige Ausnahme die mir da bislang untergekommen ist, waren Park&Ride Fälle wo der Nachweis über das Bahnticket lief.
    Das Finanzamt ist nicht kulant, auch nicht die Mitarbeiter
    Ich musste mit der Sache vor das Finanzgericht ziehen. Die Finanzbeamten haben gar nicht richtig verstanden, worum es eigentlich ging. Der Richter hat es versucht zu erklären. Jetzt mache ich jedes Jahr eine Excel-Liste für die Beamten. Inzwischen wurde die Sache allerdings auch vereinfacht bzw. verschlechtert durch die Kilometerpauschale bei der Tankkarte.
    Zuletzt geändert von trabajador; 10.06.2016, 09:54.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    @ trabajador

    Da hast du aber einen sehr kulanten Bearbeiter beim Finanzamt erwischt.
    Denn der Nachweis, dass der geldwerte Vorteil vom AG unzutreffend versteuert wurde ist üblicherweise durch das Fahrtenbuch zu führen.
    Daher wird bei dem für mich zuständigen FA in solchen Fällen immer das Fahrtenbuch angefordert. Die einzige Ausnahme die mir da bislang untergekommen ist, waren Park&Ride Fälle wo der Nachweis über das Bahnticket lief.

    Einen Kommentar schreiben:


  • trabajador
    antwortet
    AW: Dienstfahrzeug 1% Regelung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es macht einen Unterschied, ob nur eine von der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigte Eigenbeteiligung korrigiert werden muss oder ob jemand statt der 1%-Methode mit tatsächlichen KFZ-Kosten versteuern will.

    Letzteres geht eben nur mit ordnungsgemäßem Fahrtenbuch.
    Ja, richtig. In beiden Fällen korrigiert man den Geldwerten Vorteil. Übrigens habe ich ihn schon öfter auch aus anderen Gründen ohne ein Fahrtenbuch korrigiert. Wenn sich z.B. im Laufe das Jahres die Regelungen ändern.
    Der Arbeitgeber war oft nicht in der Lage, alte Monatsabrechnungen noch im Laufe des Jahres zu korrigieren.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...