In 2015, 3 Jahre nach der Scheidung, waren wir (der Vater meiner Tochter und ich) vor Gericht, um den Umgang zu regeln, wurde damals im Scheidungsverfahren nicht gemacht. Können meine Kosten für die Umgangsregelung (Anwalt und Gericht) aus 2015 steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wo?
Danke schon mal!
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