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Anwalts- und Gerichtskosten für Regelung des Umgangs

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    Anwalts- und Gerichtskosten für Regelung des Umgangs

    In 2015, 3 Jahre nach der Scheidung, waren wir (der Vater meiner Tochter und ich) vor Gericht, um den Umgang zu regeln, wurde damals im Scheidungsverfahren nicht gemacht. Können meine Kosten für die Umgangsregelung (Anwalt und Gericht) aus 2015 steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wo?

    Danke schon mal!

    #2
    AW: Anwalts- und Gerichtskosten für Regelung des Umgangs

    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- nichts zu tun!

    Mit dem Suchbegriff scheidungskosten außergewöhnliche belastung wirst du im Internet garantiert fündig!

    Steuerberatung ist uns hier nicht gestattet!

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anwalts- und Gerichtskosten für Regelung des Umgangs

      Umgangsrecht hat mit einer Scheidung erstmal wenig zu tun.
      Die Aufwendungen sind aber trotzdem grundsätzlich nicht abzugsfähig.
      Mfg

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