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    Elsteranmeldung

    Guten Abend ins Forum,

    heute läuft ja die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2015 ab.
    Dies fiel mir dann heute ein und habe mich gerade erstmals
    ( wegen jahrelanger Arbeitslosigkeit ) bei Elster angemeldet.
    Den Code habe ich per Mail erhalten, aber der Brief dauert ja ein paar Tage.
    Somit ist die Frist abgelaufen.
    Kann ich die Erklärung trotzdem noch nach dem 31.05.2016 abgeben?
    Habe ich mit Strafzahlung durch das FA zu rechnen?

    Danke für Eure Antworten im Voraus.

    #2
    AW: Elsteranmeldung

    Ob Du Fristverlängerung bekommst, ob es einen Verspätungszuschlag gibt, das musst Du mit Deinem Finanzamt ausmachen.

    Du musst die Einkommensteuer nicht mit Zertifikat übermitteln. Ohne Zertifikat musst Du nach dem Senden die komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben, und vielleicht noch vor 24 Uhr in den Briefkasten des Finanzamts einwerfen.

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      #3
      AW: Elsteranmeldung

      Wenn du 2015 kein ALG 1 bezogen hast, könnte auch sein, dass du gar nicht erklärungspflichtig bist und noch viel Zeit hast, deine Steuererklärung zu übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Elsteranmeldung

        Hallo Libero_42,

        den 31.05.sollte man nicht überbewerten, die Finanzämter werden zu diesem Zeitpunkt oft überschüttet mit Erklärungen, da gibt es nicht gleich Mahnungen oder Erinnerungen.

        Tschüß

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