Hallo,
ich habe heute meinen ersten Steuerbescheid als Ehemann bekommen :-)
Nun habe ich mir die Erläuterungen zur Festsetzung durchgelesen und habe festgestellt das einiges berücksichtigt wurde, was ich nicht angegeben habe, bzw.nicht korrekt ist.
Der erste Satz lautet: Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zur Basis- Kranken und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1900, weil:
- der Arbeitgeber für ihre Krankenversicherung steuerfreie Beiträgeszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehöriger in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
-Steuerfreiezuschüsse zur Krankenversicherung geleistet wurden
- ein Anspruch auf Erstattungen der Krankheitskosten bestand
nun wundere ich mich das ich im Abschnitt des Steuerbescheids: Gesamtbetrag der Einkünfte, nichts über sonstige Vorsorgeaufwendungen lesen kann.
Dann müsste doch statt 1900 ein Betrag von 3800 stehen oder irre ich mich?
und was ich am eigenartigsten finde ist, dass alle Gründe die aufgeführt wurden, nicht bestehen. Also, es gab keine Steuerfreien Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Ansprüche auf Erstattungen von Krankheitskosten.
Wenn ich über Elsterprogramm einen Steuerbescheid erstellen lasse, dann sind die Ergebnisse anders und dort findet man sonstige Vorsorgeaufwendungen aufgelistet.
Nun weiß ich auch nicht, ob ich da mit meinem Verständnis falsch liege. So bitte korrigiert mich, danke
ich habe heute meinen ersten Steuerbescheid als Ehemann bekommen :-)
Nun habe ich mir die Erläuterungen zur Festsetzung durchgelesen und habe festgestellt das einiges berücksichtigt wurde, was ich nicht angegeben habe, bzw.nicht korrekt ist.
Der erste Satz lautet: Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zur Basis- Kranken und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1900, weil:
- der Arbeitgeber für ihre Krankenversicherung steuerfreie Beiträgeszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehöriger in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
-Steuerfreiezuschüsse zur Krankenversicherung geleistet wurden
- ein Anspruch auf Erstattungen der Krankheitskosten bestand
nun wundere ich mich das ich im Abschnitt des Steuerbescheids: Gesamtbetrag der Einkünfte, nichts über sonstige Vorsorgeaufwendungen lesen kann.
Dann müsste doch statt 1900 ein Betrag von 3800 stehen oder irre ich mich?
und was ich am eigenartigsten finde ist, dass alle Gründe die aufgeführt wurden, nicht bestehen. Also, es gab keine Steuerfreien Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Ansprüche auf Erstattungen von Krankheitskosten.
Wenn ich über Elsterprogramm einen Steuerbescheid erstellen lasse, dann sind die Ergebnisse anders und dort findet man sonstige Vorsorgeaufwendungen aufgelistet.
Nun weiß ich auch nicht, ob ich da mit meinem Verständnis falsch liege. So bitte korrigiert mich, danke
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