Nee das nicht. Aber da ich wenig verdient habe, hätte ich auch ohne die Verrechnung der Ausgaben keine Steuern bezahlt.
Wenn du beispielsweise jährlich Studienkosten von 3.000,00 hattest, die du in Unkenntnis der Rechtslage als Sonderausgaben statt als Werbungskosten erklärt hast, dann hast du ja nur dann einen Nachteil
gehabt, wenn der Jahresgewinn aus deinem Unternehmen noch geringer war. Betrug er nämlich 3.000,00 € oder mehr, hättest du auch bei einer fehlerfreien Erklärung keinen Verlustvortrag festgestellt bekommen.
Ob es also wirklich einen Grund zum Verzweifeln gibt, kannst du selbst leicht ausrechnen. Vielleicht ist dann der Sonntag doch noch gerettet?
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