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Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

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    Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

    Guten Tag,


    ich habe mein Lohnsteuerbescheid 2015 bekommen und in der Erläuterung zur Festsetzung ist folgendes aufgeführt.

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zur basis Kranken und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1900,- weil
    steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber geflossen sind nach § 3Nr. 24 EStG.

    Nun habe ich in meine Lohnsteuerbescheinigung reingeschaut und dort steht unter dem Punkt 24 das nichts geflossen ist. Außerdem habe ich meinen Arbeitgeber angerufen und dieser sagte mir das keine steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt wurden.

    Ich habe auch keine Privat KV.

    Wie kommt das Finanzamt da drauf? Welche Möglichkeiten könnten da in Betracht kommen?
    Wenn ich den Paragraphen google zeigt er mir den Paragraphen vom Bundeskindergeldgesetz. Dabei habe ich nicht ein Kind. Alles seltsam!
    Hoffentlich kann mir jemand da weiterhelfen.

    MfG

    #2
    AW: Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

    Für Arbeitnehmer gelten allgemein die 1.900 Euro.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 17.06.2016, 22:44.
    Mfg

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      #3
      AW: Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

      Zitat von Ly123;214619 Beitrag anzeigen
      ich habe mein Lohnsteuerbescheid 2015 bekommen
      Warum nicht den Einkommensteuerbescheid? Die Lohnsteuer wird doch von Deinem Arbeitgeber abgeführt, oder?

      Zitat von Ly123 Beitrag anzeigen
      Nun habe ich in meine Lohnsteuerbescheinigung reingeschaut und dort steht unter dem Punkt 24 das nichts geflossen ist
      Das überrascht mich sehr, denn ich hab noch nie Text in Zeile 24 gesehen!;214619

      Zitat von Ly123 Beitrag anzeigen
      Außerdem habe ich meinen Arbeitgeber angerufen und dieser sagte mir das keine steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt wurden
      Was hast Du da für einen Knebelvertrag? Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich an der Krankenversicherung zu beteiligen https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeberbeitrag

      Zitat von Ly123 Beitrag anzeigen
      Ich habe auch keine Privat KV
      Kranksein kann ziemlich ins Geld gehen. Du solltest Dich darum kümmern.

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

        Der Text müsste korrekt (wenn er es nicht sogar tut, jedenfalls deutet dein anderer Thread darauf hin), dass der Höchstbetrag bei 1900 liegt, wenn es steuerfreie AG-Beiträge, -Zuschüsse oder Beihilfe zur KV gibt. Du bist nach eigenen Angaben sozialversicherungspflichtiger AN. Also zahlt dein AG seinen Anteil zu deiner KV. Das wurde dir schon in deinem anderen Thread mitgeteilt, und dass du daher die entsprechende Frage in der Anlage Vorsorge mit ja hättest beantworten müssen. Nun hast du es wiederum schriftlich und willst es immer noch nicht glauben. Es ist aber so, wie dass die Sonne morgens auf und abends unter geht.

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          #5
          AW: Arbeitgeber steuerfrei Zuschüsse....hat das Finanzamt richtig berechnet?

          Man muss bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern bezüglich der Krankenversicherung zwei Gruppen unterscheiden:

          Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeiter und Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht übersteigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die allgemeine JAEG lag 2015 bei 54.900,00 €. Nur Beschäftigte, die regelmäßig ein höheres Arbeitsentgelt beziehen, sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenversichert müssen allerdings auch diese Arbeitnehmer sein.

          Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtigen Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber den sog. Arbeitgeberanteil. Der erscheint nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung!

          Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erhalten nur Arbeitnehmer, deren Bruttolohn über der JAEG liegt. Die können dann wählen, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat krankenversichern.

          Steuerrechtlich werden diese Gruppen natürlich gleich behandelt, für sie gilt also die gleiche Obergrenze bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie müssen deshalb die Frage in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand mit JA beantworten!

          Es macht ja auch keinen Unterschied, ob ein steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei gesetzlich Pflichtversicherten geleistet wird
          oder entsprechende steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern gegeben werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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