Guten Tag,
ich habe mein Lohnsteuerbescheid 2015 bekommen und in der Erläuterung zur Festsetzung ist folgendes aufgeführt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zur basis Kranken und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1900,- weil
steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber geflossen sind nach § 3Nr. 24 EStG.
Nun habe ich in meine Lohnsteuerbescheinigung reingeschaut und dort steht unter dem Punkt 24 das nichts geflossen ist. Außerdem habe ich meinen Arbeitgeber angerufen und dieser sagte mir das keine steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt wurden.
Ich habe auch keine Privat KV.
Wie kommt das Finanzamt da drauf? Welche Möglichkeiten könnten da in Betracht kommen?
Wenn ich den Paragraphen google zeigt er mir den Paragraphen vom Bundeskindergeldgesetz. Dabei habe ich nicht ein Kind. Alles seltsam!
Hoffentlich kann mir jemand da weiterhelfen.
MfG
ich habe mein Lohnsteuerbescheid 2015 bekommen und in der Erläuterung zur Festsetzung ist folgendes aufgeführt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zur basis Kranken und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1900,- weil
steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber geflossen sind nach § 3Nr. 24 EStG.
Nun habe ich in meine Lohnsteuerbescheinigung reingeschaut und dort steht unter dem Punkt 24 das nichts geflossen ist. Außerdem habe ich meinen Arbeitgeber angerufen und dieser sagte mir das keine steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt wurden.
Ich habe auch keine Privat KV.
Wie kommt das Finanzamt da drauf? Welche Möglichkeiten könnten da in Betracht kommen?
Wenn ich den Paragraphen google zeigt er mir den Paragraphen vom Bundeskindergeldgesetz. Dabei habe ich nicht ein Kind. Alles seltsam!
Hoffentlich kann mir jemand da weiterhelfen.
MfG
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