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Vorläufiger Bescheid für 2015

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    Vorläufiger Bescheid für 2015

    Hallo leute,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Den ersten.

    Da steht gleich oben:Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.

    Jetzt weiß ich aber nicht, wie man generell darauf reagiert (wenn man denn Reagiert) unter anderem wegen dieser Geschichte:
    Ich habe im Jahr 2015 Ausgaben von 1.000€* gehabt. Die Einnahmen waren 500€*

    Macht ein Verlust von 500€.

    Nun habe ich ja mit diesem "Taxmann 2015" gearbeitet und alles eingetragen. Einnahmen, Ausgaben etc. Steht auch soweit richtig im Bescheid. Bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb: -1000€*
    nicht Gewerbliche Tätigkeit: 8.000€*

    Ich habe auch sonst nichts angegeben. Also weder Auto noch sonst was.

    Zurück bekomme ich laut Bescheid aber 400€*

    Könnte das richtig sein? Ich weiß, die Frage ist ziemlich blöde, weil das glaube ich mal keiner beantworten kann. Aber so rein Theoretisch. Ich mein ich habe ja bei Ausgaben auch Verpackungen, Materialien etc. aufgelistet. Auch Werkzeuge und Utensilien zur Herstellung meiner Produkte im Allgemeinen.

    Wird sowas angerechnet? Könnte es das sein, was ich zurück bekomme? Ich bin ja Kleinunternehmer und mache demzufolge auch keine Steuern geltend bei meinen Rechnungen etc. Aber wenn ich etwas einkaufe, ist es das was ich zurück bekomme?

    Sorry für die blöde Frage. Aber ich möchte dem Finanzamt lieber nichts schulden.


    *Zahlen geändert

    #2
    AW: Vorläufiger Bescheid für 2015

    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Den ersten.

    Da steht gleich oben:Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.

    Jetzt weiß ich aber nicht, wie man generell darauf reagiert (wenn man denn Reagiert)
    Das dürfte so ziemlich auf jedem Steuerbescheid stehen. Insbesondere betrifft die Vorläufigkeit nicht den Steuerbescheid als Ganzes, sondern einzelne Punkte, die nach diesem Vermerk aufgelistet werden, und die i.A. Verfahren betreffen, die vor dem BFH anhängig sind und eine großere Menge Leute betreffen. Die Finanzverwaltung möchte damit ihre Kunden und sich selbst eine Reihe von Einsprüchen ersparen, die nur den Zweck hätten, die Bescheide bzgl. dieser Fragen solange offen zu halten, bis der BFH entschieden hat.

    Ich muss gestehen, der Rest deines Postings ist mir völlig unverständlich.

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      #3
      1) Dass der Bescheid nach § 165 AO vorläufig ist, ist heutzutage völlig normal auf Grund vieler noch offener Verfahren beim BFH und BVerfG.
      Den genauen Grund und den Umfang der Vorläufigkeiten kannst den dem Erläuterungsteil des Steuerbescheides entnehmen.

      2) wenn du einen Verlust von 500 € erklärt hast und das FA einen Verlust in Höhe von 1.000 € berücksichtigt hat, liegt da wohl ein Fehler vor. Da würde ich mal telefonisch nachhaken.

      3) Das FA kann dir nur die Einkommensteuer erstatten, welche du vorher bereits bezahlt hast (Vorauszahlungen oder Steuerabzug durch den AG). Maßgebend ist grundsätzlich erst
      mal die festgesetzte Steuer. Bei den von dir genannten Zahlen müsste diese NULL sein, so dass du die bereits gezahlten Beträge vollständig zurückerhalten hast.


      Aber im Endeffekt sollte bei Rückfragen zum Einkommensteuerbescheid immer das FA dein erster Ansprechpartner sein, da dieses die genauen Zahlen vorliegen hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Vorläufiger Bescheid für 2015

        Jeder Einkommensteuerbescheid ist teilweise vorläufig. Warum, steht in den Erläuterungen.

        Edit: Beitrag ist hängengeblieben...daher inzwischen schon mehrfach erläutert.

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