Einkommenssteuererklärung

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  • neysee
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2007
    • 2640

    #16
    AW: Einkommenssteuererklärung

    Du hast also für dich selber zweimal Nein ausgewählt?
    Abgesehen von der Frage, dass du im Ursprungsbeitrag behauptest, zumindest zeitweise normaler AN gewesen zu sein, aber nun mit dem Nein behauptest, dass du angeblich keine AG-Beiträge zu deiner KV bekommen haben willst.

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    • strohalm
      Neuer Benutzer
      • 06.12.2015
      • 32

      #17
      AW: Einkommenssteuererklärung

      Ok ich muss also "ja" und "keine Angabe" auswählen?

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      • neysee
        Neuer Benutzer
        • 27.05.2007
        • 2640

        #18
        AW: Einkommenssteuererklärung

        Was denn sonst?

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        • strohalm
          Neuer Benutzer
          • 06.12.2015
          • 32

          #19
          AW: Einkommenssteuererklärung

          Ok super! Dann fehlen mir nur noch die "Sterfr. Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.". Wo muss ich denn die eintragen?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45960

            #20
            AW: Einkommenssteuererklärung

            In die Anlage N unter Werbungskosten auf Seite 16!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • neysee
              Neuer Benutzer
              • 27.05.2007
              • 2640

              #21
              AW: Einkommenssteuererklärung

              Eventuell bei den Auswärtstätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um Auswärtstätigkeiten im Zusammenhang mit Landwirtschaft, dann könnte es die Anlage L sein. Falls bei der Auswärtstätigkeit Wein angebaut wurde, wäre auch Weinbau eine Möglichkeit.

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              • strohalm
                Neuer Benutzer
                • 06.12.2015
                • 32

                #22
                AW: Einkommenssteuererklärung

                Unter der Anlage N ist bei mir die Seite 16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung. Auf Seite 16 ist da auch nie von Werbungskosten die Rede..

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                • neysee
                  Neuer Benutzer
                  • 27.05.2007
                  • 2640

                  #23
                  AW: Einkommenssteuererklärung

                  Aussagenlogik. Der steuerfreie Erstatz von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten setzt Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten voraus, sonst gäbe es nichts zu ersetzen.

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45960

                    #24
                    AW: Einkommenssteuererklärung

                    Du hast gefragt, wo steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit einzutragen sind und ich habe dir eine Antwort gegeben. Zeile 57: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (Euro)
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • strohalm
                      Neuer Benutzer
                      • 06.12.2015
                      • 32

                      #25
                      AW: Einkommenssteuererklärung

                      Danke jetzt hab ichs gesehen. Bin jetzt auf die Steuerberechnung gegangen und dann ist folgendes herausgekommen:



                      Steuerbelastung
                      Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 5.020 €) beträgt 0,00 %.
                      Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( 6.613 €) um abziehbare Aufwendungen
                      (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 1.593 € gemindert.


                      Aber wo steht denn jetzt wieviel ich voraussichtlich zahlen muss?

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45960

                        #26
                        AW: Einkommenssteuererklärung

                        Bei diesen geringen Einkünften fällt keine Einkommensteuer an, deshalb werden 0,00 € ausgewiesen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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