Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandsemester

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  • Shareb
    Neuer Benutzer
    • 26.06.2016
    • 10

    #1

    Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandsemester

    Danke für die Tipps!
    Zuletzt geändert von Shareb; 26.06.2016, 21:51.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandsemester

    Zitat von Shareb Beitrag anzeigen
    Ich hab jetzt ein Schreiben erhalten, wo darum gebeten wird dass ich eine Mitteilung einreiche, ob Erstattungen von Dritter Seite (z.B. Stipendium, Zuschuss Bafög) zu den Kosten für das Auslandssemster erfolgte? Und falls ja, Höhe und Nachweise?
    Könnt ihr mir bitte sagen, was genau damit gemeint ist? Bzw. was von mir gefordert wird?
    Was von Dir gefordert wird? Eine Mitteilung, ob Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandssemster erfolgte, und falls ja, Höhe und Nachweise.

    Die kannst Du allerdings nicht per Elster übermitteln!

    Kommentar

    • Shareb
      Neuer Benutzer
      • 26.06.2016
      • 10

      #3
      AW: Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandsemester

      Vielen dank für deine schnelle Antwort. Ich hab Auslandsbafög bekommen, also muss ich das angeben?

      Kommentar

      • Elster-Tester
        Neuer Benutzer
        • 09.04.2013
        • 2511

        #4
        AW: Erstattungen von Dritter Seite zu den Kosten für das Auslandsemester

        Warum rufst du nicht bei deinem Sachbearbeiter im Finanzamt an und fragst den ?

        Aber ich nehme mal an, dass er genau DAS z.b. meint.

        Das hier ist ein Elster-Forum und mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.
        Mfg

        Kommentar

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