Hallo zusammen,
ich bin leider kein Steuer-Ass. Deshalb bräuchte ich mal bitte Eure Hilfe.
Letztes Jahr war ich arbeitslos, habe KEINE Leistungen bezogen - also null Einkommen aus Arbeit. Allerdings hatte ich aufgrund von Bewerbungsaktivitäten gut 200 Euro negatives Einkommen. Zusätzlich mußte ich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen und hatte hohe Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die ich nicht beeinflussen konnte. Also dachte ich mir, ich beantrage einen Verlustvortrag und habe im Hauptvordruck in Zeile 2 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags angekreuzt, weil ich in 2016 wieder eine Arbeitsstelle habe.
Nun hat das Finanzamt folgendes gemacht:
Es wurde im Steuerbescheid 2015 wg. Bewerbungsaktivitäten erst ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte festgestellt, dann wurden die Sonderausgaben abgezogen (negatives zu versteuerndes Einkommen). In den Erläuterungen steht, dass dieser Bescheid den Stuerbescheid 2014!!! ändert. Die haushaltsnahen Dienstleistungen blieben im Bescheid 2015 unberücksichtigt und unerwähnt.
Danach wurde mein Steuerbescheid 2014!!! geändert und dort ein VerlustRÜCKtrag 2015 lediglich in Höhe der Werbungskosten berücksichtigt. In den Erläuterungen steht, dass die HH-nahen Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden, da sie sich steuerlich nicht auswirken. Aber scheinbar bleiben ja auch meine hohen Ausgaben für die freiwillige gesetzliche KV komplett unberücksichtigt, obwohl ich NULL Arbeitseinkommen hatte bzw. ca. MINUS 2.200 Euro zvE. Ist das so richtig? Und warum wurde der beantragte Verlustvortrag nicht gemacht? Würde sich bei einem Verlustvortrag etwas an der Absetzbarkeit der KV-Kosten und HH-nahen Dienstleistungen ändern bzw. habe ich irgendwelche Möglichkeiten, etwas von dem Geld wieder zu sehen?
Danke im voraus für Eure Antworten
LG vom Steuerfeind
ich bin leider kein Steuer-Ass. Deshalb bräuchte ich mal bitte Eure Hilfe.
Letztes Jahr war ich arbeitslos, habe KEINE Leistungen bezogen - also null Einkommen aus Arbeit. Allerdings hatte ich aufgrund von Bewerbungsaktivitäten gut 200 Euro negatives Einkommen. Zusätzlich mußte ich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen und hatte hohe Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die ich nicht beeinflussen konnte. Also dachte ich mir, ich beantrage einen Verlustvortrag und habe im Hauptvordruck in Zeile 2 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags angekreuzt, weil ich in 2016 wieder eine Arbeitsstelle habe.
Nun hat das Finanzamt folgendes gemacht:
Es wurde im Steuerbescheid 2015 wg. Bewerbungsaktivitäten erst ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte festgestellt, dann wurden die Sonderausgaben abgezogen (negatives zu versteuerndes Einkommen). In den Erläuterungen steht, dass dieser Bescheid den Stuerbescheid 2014!!! ändert. Die haushaltsnahen Dienstleistungen blieben im Bescheid 2015 unberücksichtigt und unerwähnt.
Danach wurde mein Steuerbescheid 2014!!! geändert und dort ein VerlustRÜCKtrag 2015 lediglich in Höhe der Werbungskosten berücksichtigt. In den Erläuterungen steht, dass die HH-nahen Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden, da sie sich steuerlich nicht auswirken. Aber scheinbar bleiben ja auch meine hohen Ausgaben für die freiwillige gesetzliche KV komplett unberücksichtigt, obwohl ich NULL Arbeitseinkommen hatte bzw. ca. MINUS 2.200 Euro zvE. Ist das so richtig? Und warum wurde der beantragte Verlustvortrag nicht gemacht? Würde sich bei einem Verlustvortrag etwas an der Absetzbarkeit der KV-Kosten und HH-nahen Dienstleistungen ändern bzw. habe ich irgendwelche Möglichkeiten, etwas von dem Geld wieder zu sehen?
Danke im voraus für Eure Antworten
LG vom Steuerfeind
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