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Null Einkommen aus Arbeit, hohe Kosten f. Vorsorge und haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Null Einkommen aus Arbeit, hohe Kosten f. Vorsorge und haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo zusammen,
    ich bin leider kein Steuer-Ass. Deshalb bräuchte ich mal bitte Eure Hilfe.

    Letztes Jahr war ich arbeitslos, habe KEINE Leistungen bezogen - also null Einkommen aus Arbeit. Allerdings hatte ich aufgrund von Bewerbungsaktivitäten gut 200 Euro negatives Einkommen. Zusätzlich mußte ich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen und hatte hohe Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die ich nicht beeinflussen konnte. Also dachte ich mir, ich beantrage einen Verlustvortrag und habe im Hauptvordruck in Zeile 2 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags angekreuzt, weil ich in 2016 wieder eine Arbeitsstelle habe.

    Nun hat das Finanzamt folgendes gemacht:
    Es wurde im Steuerbescheid 2015 wg. Bewerbungsaktivitäten erst ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte festgestellt, dann wurden die Sonderausgaben abgezogen (negatives zu versteuerndes Einkommen). In den Erläuterungen steht, dass dieser Bescheid den Stuerbescheid 2014!!! ändert. Die haushaltsnahen Dienstleistungen blieben im Bescheid 2015 unberücksichtigt und unerwähnt.

    Danach wurde mein Steuerbescheid 2014!!! geändert und dort ein VerlustRÜCKtrag 2015 lediglich in Höhe der Werbungskosten berücksichtigt. In den Erläuterungen steht, dass die HH-nahen Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden, da sie sich steuerlich nicht auswirken. Aber scheinbar bleiben ja auch meine hohen Ausgaben für die freiwillige gesetzliche KV komplett unberücksichtigt, obwohl ich NULL Arbeitseinkommen hatte bzw. ca. MINUS 2.200 Euro zvE. Ist das so richtig? Und warum wurde der beantragte Verlustvortrag nicht gemacht? Würde sich bei einem Verlustvortrag etwas an der Absetzbarkeit der KV-Kosten und HH-nahen Dienstleistungen ändern bzw. habe ich irgendwelche Möglichkeiten, etwas von dem Geld wieder zu sehen?

    Danke im voraus für Eure Antworten

    LG vom Steuerfeind

    #2
    AW: Null Einkommen aus Arbeit, hohe Kosten f. Vorsorge und haushaltsnahe Dienstleistu

    Versicherung etc. sind Sonderausgaben, die den Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mindern, aus denen also kein Verlust entstehen kann.
    Werbungskosten mindern den GdE, und wenn der GdE negativ wird, gibt es einen Verlust, der vor- oder rückgetragen wird.
    Haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Steuer. Eine Steuer von Null kann man nicht mehr mindern.

    Mit Elster hat das aber alles nichts zu tun.

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      #3
      AW: Null Einkommen aus Arbeit, hohe Kosten f. Vorsorge und haushaltsnahe Dienstleistu

      ... gibt es einen Verlust, der vor- oder rückgetragen wird.
      Zu ergänzen ist vielleicht noch, dass ein Verlust grundsätzlich in das Vorjahr rückgetragen wird, wenn die Beschränkung des Verlustrücktrags nicht ausdrücklich beantragt wird.

      Dazu hätte in Zeile 81 des Hauptvordrucks der Wert 0 eingetragen werden müssen.

      Wenn das nicht erfolgt ist, hat das Finanzamt wohl alles richtig gemacht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Null Einkommen aus Arbeit, hohe Kosten f. Vorsorge und haushaltsnahe Dienstleistu

        Danke für die schnellen und verständlichen Antworten, Neysee und Charlie24

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