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    komplizierte Frage

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen.

    Ich habe nach dem Abitur ab 2012, 4 Jahre lang in Rumaenien Medizin studiert. Die Studiengebuehren waren 5000Euro und fuer diese und die meisten Fluege habe ich auch noch die Belege.
    Dies kann ich eigentlich im Verlustvortrag anrechnen?
    Von 2012 -2016 habe ich jedes Jahr gearbeitet, nie mehr als 2000Euro verdient.

    Fuer die Jahre 2012 - 2015 habe ich auch schon meine Steuererklaerung gemacht.
    Damals wusste ich noch nicht, dass die Option des Verlustvortrag existiert.
    Was kann ich nun anschliessend machen? Gibt es da Moeglichkeiten?

    Seit September 2015 studiere ich neben den Medizinstudium in Fernstudium an der Universitaet Manchester in England einen Master of Public Health. Die Studiengebuehren hierfuer liegen bei ca 9000Euro.
    Kann ich mir diese im Verlustvortrag anrechnen lassen?

    Vielen Dank, ich schaetze es sehr!

    #2
    AW: komplizierte Frage

    Die Kosten müssen in der Steuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind. Wenn bestandskräftige Steuerbescheide 2012-2015 vorliegen, ist es für diese Jahre vorbei.

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      #3
      AW: komplizierte Frage

      Die Medizinstudienkosten in Rumänien sind ERSTstudiumskosten, also nach aktueller Rechtlage keine Werbungskosten, sondern nur Sonderausgaben, können also derzeit NICHT zu einem Verlustvortrag führen.

      Wenn Du in den Bescheiden dafür einen Vorläufigkeitsvermerk finden solltest, dann kannst Du die Kosten noch nachträglich geltend machen, FALLS und SOBALD das Bundesverfassungsgericht das so entscheiden wird. Die Bestandskraft der Bescheide wäre dann egal, insoweit stimme ich Kloebi nicht zu.

      Bei den englischen Studienkosten hängt es davon ab, ob Du in Rumänien da Studium ABGESCHLOSSEN hast. Da das wohl nicht so ist, sind das ebenfalls ERSTstudiumskosten, also Alles wie gehabt.

      Im übrigen hat das mal wieder nicht mit Elster zu tun, deswegen klinke ich mich hier auch wieder aus.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: komplizierte Frage

        Sofern das BVerfG eine Norm für nichtig oder für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen es sei denn, der Gesetzgeber bestimmt etwas anderes (§ 79 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgerichtes).

        Ohne entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk heißt es also im Regelfall: Pech gehabt!
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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