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    bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

    Hallo,
    ich brauche dringend Hilfe. Ich habe für 2014 eine Steuererklärung abgegeben. Im Nachhinein habe ich im Arbeitsrechtsprozess rückwirkend meine Arbeitsstelle zurückbekommen. Nun aber meine Frage. Die rückwirkende Zahlung für 2 Jahre wurde mir in 2015 auf die Steuerkarte geschrieben und dementsprechend auch die Steuer abgezogen. In 2014 bekam ich Arbeitslosengeld, für das ich Progression zahlen musste und eine Steuernachzahlung hatte.
    Aufgrund der rückwirkenden Zahlung meiner Gehälter musste ich aber das Arbeitslosengeld zurückzahlen, was ok ist, ich sehe aber nicht ein die Progressionsansprüche zu bezahlen und im Folgejahr größere Steuer, weil angeblich der Verdienst in einem Jahr war. So zahle ich doppelt Steuern und einmal für eine Zahlung die ich wieder zurückgezahlt habe.
    Mein Problem außerdem ist ,dass ich so rückwirkend auch noch höhere Kitabeiträge zahlen muss für einen Verdienst, den ich ja de facto nicht hatte.
    Gibt es eine Möglichkeit dies beim Finanzamt berücksichtigen zu lassen?
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

    ohne Gewähr: Im Jahr der Rückzahlung des ALG führt dies zu einem negativen Progressionsvorbehalt, das gleicht sich also dergestalt aus.

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      #3
      AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

      da wirst du Pech haben. Das in 2014 bezogenen Arbeitslosengeld unterliegt in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt. Die Rückzahlung in 2015 wirkt sich als negativer Progressionsvorbehalt erst in 2015 aus. Für Lohnersatzleistungen gilt grundsätzlich auch das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG (vgl. BFH I R 153/94).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        da wirst du Pech haben. Das in 2014 bezogenen Arbeitslosengeld unterliegt in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt. Die Rückzahlung in 2015 wirkt sich als negativer Progressionsvorbehalt erst in 2015 aus. Für Lohnersatzleistungen gilt grundsätzlich auch das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG (vgl. BFH I R 153/94).
        DAnke. Was heißt das jetzt? Muss ich den negativen Progressionsvorbehalt beantragen? Oder wird das automatisch berücksichtigt?

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          #5
          AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

          ich würde das in der Steuererklärung 2015 mit einem Minusbetrag eintragen.

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            #6
            AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

            Danke. Aber wo? Wo trage ich den zurückgezahlten Beiträge ein?

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              #7
              AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

              Genau da, wo das positive ALG auch eingetragen wird, Anlage N, ziemlich unten.

              Edit: Stimmt, ab 2015 Hauptvordruck.
              Zuletzt geändert von Kloebi; 01.07.2016, 12:36.

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                #8
                AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

                Dort wo auch bezogene Leistungen einzutragen sind, das wäre 2015 Zeile 91 des Hauptvordrucks.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: bereits abgegebene Steuererklärung rückgängig machen?

                  Tausend DANK!!!!!

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