Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Ich habe für 2014 eine Steuererklärung abgegeben. Im Nachhinein habe ich im Arbeitsrechtsprozess rückwirkend meine Arbeitsstelle zurückbekommen. Nun aber meine Frage. Die rückwirkende Zahlung für 2 Jahre wurde mir in 2015 auf die Steuerkarte geschrieben und dementsprechend auch die Steuer abgezogen. In 2014 bekam ich Arbeitslosengeld, für das ich Progression zahlen musste und eine Steuernachzahlung hatte.
Aufgrund der rückwirkenden Zahlung meiner Gehälter musste ich aber das Arbeitslosengeld zurückzahlen, was ok ist, ich sehe aber nicht ein die Progressionsansprüche zu bezahlen und im Folgejahr größere Steuer, weil angeblich der Verdienst in einem Jahr war. So zahle ich doppelt Steuern und einmal für eine Zahlung die ich wieder zurückgezahlt habe.
Mein Problem außerdem ist ,dass ich so rückwirkend auch noch höhere Kitabeiträge zahlen muss für einen Verdienst, den ich ja de facto nicht hatte.
Gibt es eine Möglichkeit dies beim Finanzamt berücksichtigen zu lassen?
Danke im Voraus.
ich brauche dringend Hilfe. Ich habe für 2014 eine Steuererklärung abgegeben. Im Nachhinein habe ich im Arbeitsrechtsprozess rückwirkend meine Arbeitsstelle zurückbekommen. Nun aber meine Frage. Die rückwirkende Zahlung für 2 Jahre wurde mir in 2015 auf die Steuerkarte geschrieben und dementsprechend auch die Steuer abgezogen. In 2014 bekam ich Arbeitslosengeld, für das ich Progression zahlen musste und eine Steuernachzahlung hatte.
Aufgrund der rückwirkenden Zahlung meiner Gehälter musste ich aber das Arbeitslosengeld zurückzahlen, was ok ist, ich sehe aber nicht ein die Progressionsansprüche zu bezahlen und im Folgejahr größere Steuer, weil angeblich der Verdienst in einem Jahr war. So zahle ich doppelt Steuern und einmal für eine Zahlung die ich wieder zurückgezahlt habe.
Mein Problem außerdem ist ,dass ich so rückwirkend auch noch höhere Kitabeiträge zahlen muss für einen Verdienst, den ich ja de facto nicht hatte.
Gibt es eine Möglichkeit dies beim Finanzamt berücksichtigen zu lassen?
Danke im Voraus.
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