Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

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  • wilhelmine
    Neuer Benutzer
    • 17.05.2015
    • 2

    #1

    Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

    Hallo

    habe meine elster Steuererklärung abgesandt, erhielt auch Bestätigung. Stellte jetzt aber fest, dass ich in der Anlage S eine falsche Angabe gemacht habe.
    Gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Berichtigung wie z.B. bei der Umsatzsteuer ?
    Danke für info
    mimi
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

    Ja, die gibt es.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45975

      #3
      AW: Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

      Natürlich! Im ElsterOnline-Portal (dessen Nutzung habe ich jetzt mal unterstellt) startest du eine neue Erklärung und übernimmst die Formulardaten aus der bereits übermittelten Erklärung.

      Dann berichtigst du den Fehler und übermittelst neu. Falls die erste Übermittlung schon länger als ein paar Tage zurückliegt, solltest du dein Finanzamt vorher anrufen.

      Bei ElsterFormular geht das über Steuererklärung kopieren noch einfacher!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

        Oh Mann, es wird ja alles mögliche in die falschen Unterforen eingestellt, aber in DIESES Unterforum hatten wir auch noch nicht. Bis sich der TE outet, mit welchem Programm er arbeitet, verschiebe ich mal ins Allgemeine.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • stiller
          Neuer Benutzer
          • 18.07.2008
          • 6439

          #5
          AW: Formularberichtigung nach erfolgter Abgabe

          Zitat von wilhelmine Beitrag anzeigen
          Hallo

          habe meine elster Steuererklärung abgesandt, erhielt auch Bestätigung. Stellte jetzt aber fest, dass ich in der Anlage S eine falsche Angabe gemacht habe.
          Gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Berichtigung wie z.B. bei der Umsatzsteuer ?
          Danke für info
          mimi
          Erster und einziger Eintrag vor mehr als 24 Stunden:
          Fazit: Alle(s) andere(n) ist (sind) Schuld nur ich nicht !
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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