Hallo!
Ich hab schon versucht, mich im Internet zu belesen, bin aber bis jetzt zu keiner Antwort bezüglich meines Problems gekommen! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Also: Ich habe hier gerade meinen Einkommenssteuerbescheid für 2015(nach Einspruch) vor mir zu liegen: Ich hatte Einkünfte in Höhe von 10.629 € und insgesamt 1.501 € Steuern gezahlt.
Den Einspruch habe ich wegen meiner Studiengebühren geschrieben und auch bewilligt bekommen, denn ich bekomme weitere 98 € zurückgezahlt. Somit habe ich meine ganzen Steuern (1.501 €) zurückerhalten. Jedoch fehlen mir jetzt noch knapp 900 €, die ich für mein Studium nicht absetzen konnte.
Meine Frage an euch:
Kann ich nachträglich einen Verlustvortrag geltend machen?
Und wenn ja, genügt ein formloser Antrag?
Oder muss ich diesen mit meiner nächsten Steuererklärung verbinden?
Danke für eure Antworten!
Ich hab schon versucht, mich im Internet zu belesen, bin aber bis jetzt zu keiner Antwort bezüglich meines Problems gekommen! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Also: Ich habe hier gerade meinen Einkommenssteuerbescheid für 2015(nach Einspruch) vor mir zu liegen: Ich hatte Einkünfte in Höhe von 10.629 € und insgesamt 1.501 € Steuern gezahlt.
Den Einspruch habe ich wegen meiner Studiengebühren geschrieben und auch bewilligt bekommen, denn ich bekomme weitere 98 € zurückgezahlt. Somit habe ich meine ganzen Steuern (1.501 €) zurückerhalten. Jedoch fehlen mir jetzt noch knapp 900 €, die ich für mein Studium nicht absetzen konnte.
Meine Frage an euch:
Kann ich nachträglich einen Verlustvortrag geltend machen?
Und wenn ja, genügt ein formloser Antrag?
Oder muss ich diesen mit meiner nächsten Steuererklärung verbinden?
Danke für eure Antworten!
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